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Die Schweizer Politik gibt den Hoteliers den Schlüssel zu mehr unternehmerischer Freiheit zurück. Bild: AdobeStock

Booking ist nicht mehr stets am billigsten

Das Parlament hat entschieden: Schweizer Beherbergungsbetriebe können auf ihrer eigenen Webseite wieder günstigere Preise und bessere Konditionen für ihre Zimmer anbieten als auf Online-Buchungsplattformen. Für die Hoteliers ist damit wieder fairer Wettbewerb vorhanden. Booking ist über den Entscheid enttäuscht.

Über die so genannte «Lex Booking», eigentlich die «Motion Bischof», wurde seit Jahren debattiert. Es ging darum, die marktdominante Stellung von Online-Hotelbuchungsplattformen zu brechen, welche mit vertraglichen Preisparitätsklauseln die teilnehmenden Hotels an der freien Preisgestaltung hinderten und somit Abhängigkeiten schufen. Die Motion wurde 2016 eingereicht; im November 2020 legte der Bundesrat einen Umsetzungs-Umschlag vor, welchen der Nationalrat im Februar 2022 gar noch verschärfte (Travelnews berichtete).

Am heutigen 8. Juni nun hat sich nun auch der Ständerat deutlich für ein Verbot sämtlicher Paritätsklauseln ausgesprochen. Das Parlament hat somit die «Lex Booking» umgesetzt und verbietet nicht nur die Preisparitätsklauseln, sondern auch die Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben. Das Verbot wird in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert.

Der Branchenverband HotellerieSuisse frohlockt und spricht von einem «Aufatmen» bei den Hoteliers. Diese hätten in den letzten Jahren merklich in die Digitalisierung investiert und ihre Direktbuchungsangebote ausgebaut, was sich endlich auszahlen werde. Denn sobald das Gesetz in Kraft tritt, können die Hoteliers ihren Gästen die besten Preise auf ihrem eigenen Portal offerieren. Neben dem Preis erhalten sie aber auch ihre unternehmerische Freiheit über Konditionen und Verfügbarkeiten zurück und können so ein differenziertes Angebot unterbreiten.

Wie die Erfahrung der Nachbarländer bereits zeigt, profitieren davon vor allem die Gäste: sie erhalten mehr Auswahl, bessere Preise, den vollen Service und einen direkten Kontakt zu ihren Gastgebern. Nachbarländer wie Frankreich, Italien und Österreich kennen bereits ein gesetzliches Verbot aller Paritätsklauseln. Auch in Deutschland gelten die vordiktierten Klauseln in Folge von Gerichtsurteilen als kartellrechtswidrig. Der Entscheid des Parlamentes behebt folglich auch einen Standortnachteil der Schweizer Hotellerie und macht den gesamten Tourismusstandort Schweiz im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger.

(Update, 9. Juni 2022) Booking.com äussert sich mit diesem Statement: «Über den Entscheid sind wir enttäuscht. Wir sind der festen Überzeugung, dass sogenannte enge Paritätsklauseln fair sind, die Preise für die Verbraucher wettbewerbsfähig halten und für Reisende, Unterkunftsanbieter und Online-Reiseplattformen gleichermassen von Vorteil sind. Wir sind jedoch der Meinung, dass die heutige Entscheidung zu höheren Preisen für Reisende führen und den Wettbewerbsprozess beeinträchtigen könnte, was sich negativ auf die gesamte Tourismusbranche auswirken würde. Diese ist mehr denn je auf gleiche Wettbewerbsbedingungen angewiesen, da wir alle daran arbeiten, uns von den Auswirkungen von Covid zu erholen. Wir engagieren uns weiterhin für die Zusammenarbeit mit unseren Unterkunftspartnern in der Schweiz und für Themen, die unsere Branche betreffen, wie Nachhaltigkeit im Reiseverkehr und den Klimawandel.»

(JCR)