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Gesichtserkennungssysteme könnten künftig auch an Schweizer Flughäfen zum Einsatz kommen. Bild: Adobe Stock

Gesichtserkennung an Schweizer Flughäfen rückt näher

Der Bundesrat will den Einsatz von Gesichtserkennung an Schweizer Flughäfen gesetzlich regeln. Künftig sollen Airlines und Flughäfen biometrische Daten nutzen dürfen – jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen.

Flughäfen und Fluggesellschaften in der Schweiz sollen künftig in bestimmten Situationen auf Gesichtserkennungssysteme zurückgreifen können. Über diese und weitere Änderungen des Luftfahrtgesetzes kann nun das Parlament entscheiden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (12. November 2025) die entsprechende Botschaft zur Vorlage verabschiedet. Unter anderem ist neu eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von biometrischen Personendaten vorgesehen, wie er schreibt.

Sowohl für das Flughafen- und Airline-Personal als auch für die Passagiere soll eine Überprüfung jedoch nur stattfinden, wenn die entsprechende Person ihre ausdrückliche Einwilligung für diese Form der Überprüfung gegeben hat, wie es im Bericht des Bundesrats heisst. Vor der Einwilligung sei die betroffene Person in schriftlicher Form aufzuklären, und es sei dabei insbesondere darzulegen, wie die biometrischen Personendaten verwendet werden.

Die Verwendung von biometrischen Personendaten soll als Alternative für bisherige Prozesse bei Sicherheitskontrollen an Automaten – insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Bag Drop, dem Check-in, der Bordkartenkontrolle oder dem Boarding – zur Anwendung gelangen können. Ziel ist laut dem Bundesrat eine schnellere Abwicklung der Zugangskontrollen an Flughäfen, wie sie bereits an anderen europäischen Flughäfen erfolgt.

(TN)