Future

Der Check-in 2 am Flughafen Zürich: Bald könnte Gesichtserkennung hier zum Standard werden. Bild: Flughafen Zürich

Gesichtserkennung bald Standard? Neue Pläne an Schweizer Flughäfen

Schweizer Flughäfen wollen Gesichtserkennung über den Zoll hinaus auf weitere Bereiche ausweiten – vom Check-in bis zum Boarding. Eine geplante Gesetzesänderung soll dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen und den Einsatz der Technologie deutlich erweitern.

Schweizer Flughäfen planen, Passagiere künftig systematisch per Kamera zu erfassen und mithilfe von Gesichtserkennung zu identifizieren – beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und beim Boarding. Wie das Konsumentenmagazin «Saldo» berichtet, soll die Technologie flächendeckend eingeführt werden.

Derzeit wird Gesichtserkennung lediglich bei der Zollkontrolle eingesetzt und ist für Reisende freiwillig. Am Flughafen Zürich können Passagiere selbst entscheiden, ob sie den Schalter nutzen oder die Passkontrolle über ein automatisiertes System absolvieren.

Für die automatisierte Kontrolle ist ein biometrischer Pass erforderlich. Eine Kamera erfasst das Gesicht der Reisenden und gleicht es mit den im Pass gespeicherten Bilddaten ab. Stimmen die Daten überein, öffnet sich die Schleuse automatisch, ohne dass ein Zollbeamter den Pass prüfen muss.

Gesetzesänderung in Arbeit

Für die Nutzung der Gesichtserkennung ausserhalb der Zollkontrolle fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage. Das will die Bundesverwaltung nun ändern: Aktuell arbeitet sie an einer Revision des Luftfahrtgesetzes, das den Einsatz der Gesichtserkennung auch in anderen Bereichen des Flughafens ermöglichen soll – einschliesslich der Anwendung durch Privatunternehmen.

Gemäss Gesetzesentwurf würden künftig Flughäfen und Airlines Zugriff auf die Daten erhalten – auch Fluggesellschaften aus Ländern mit zweifelhaftem oder fehlendem Datenschutz. Das bedeutet: Passagiere müssten damit rechnen, dass ihre biometrischen Daten weltweit verbreitet würden. Die Passage zur Gesichtserkennung wurde auf Wunsch der Flughäfen Zürich und Genf in den Gesetzesentwurf aufgenommen.

Ein Blick ins Ausland zeigt: Bei Swiss-Flügen kommt die Gesichtserkennung bereits heute an Flughäfen in Frankfurt, München, Hamburg und Wien zum Einsatz. Passagiere der Star-Alliance-App können dort ins Flugzeug steigen, ohne Pass oder Bordkarte vorzuzeigen.

Die Schweizer Flughäfen haben weitreichendere Pläne mit der Gesichtserkennung. «Saldo» erhielt gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz ein E-Mail des Flughafens Zürich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Daraus geht hervor: Passagiere sollen «mit einem biometrisch angereicherten Profil» durch den Flughafen reisen können. Im E-Mail heisst es konkret: Der Flughafen will die biometrische Gesichtserkennung für die «Messung und Analyse von Wartezeiten, Passagierflüssen und Wegzeiten» benutzen können.

Der Flughafen Genf beschaffte bereits 2021 neue Automaten für die Gepäckaufgabe, das Check-in und den Sicherheitscheck, die die «Gesichtserkennung ermöglichen». Noch ist der Gesichtsscan laut Flughafen Genf nicht aktiviert, das ginge aber per Knopfdruck.

Gesichtsbilder erfordern gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen. Gemäss den Flughäfen Zürich und Genf soll die Benutzung der biometrischen Identifikation freiwillig bleiben. Die Swiss und Aero Suisse, der Dachverband der Schweizer Flughäfen und Airlines, wollen dies aber im neuen Gesetz aushebeln. In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordern sie, dass die Schweizer Flughäfen und die Fluggesellschaften künftig biometrische Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeiten dürfen.

(TN)