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Die Maschinen der Ju-Air müssen künftig eine Mindestflughöhe einhalten, die über der vorgeschriebenen Minimalflughöhe liegt. Bild: Ju-Air

Ju-Air: BAZL fordert Mindestflughöhe

Am Freitag will die Ju-Air wieder abheben. Die Oldtimer-Airline muss aber zahlreiche neue BAZL-Massnahmen für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs erfüllen.

13 Tage nach dem Absturz am Piz Segnas, will die Ju-Air am Freitag mit ihren beiden Oldtimerflugzeugen vom Typ Junkers Ju-52 den Flugbetrieb wieder aufnehmen. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eben meldet, haben sich nach dem Absturz einer Ju-52 am 4. August bis jetzt keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem dieses Flugzeugtyps ergeben, das ein Grounding der Flotte rechtfertigen würde.

Solange zum Unfall aber noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, hat das BAZL die Aufsicht bei der Ju-Air nun erhöht. Für die Aufnahme des Flugbetriebes muss die Ju-Air einige vorsorgliche Massnahmen des BAZL erfüllen.

Erstens verlangt das BAZL, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens müssen die Flugzeuge der Ju-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.

Die Ju-Air hat dem BAZL bereits zugesichert, dass sie diese Auflagen entsprechend umsetzen wird. Sollten sich aus der laufenden Sicherheitsuntersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST weitere Massnahmen abzeichnen, behält sich das BAZL vor, zusätzliche Sofortmassnahmen zu verfügen.

(TN)