Flug

Der Europäischen Gerichtshof hat sich für verbesserte Passagierrechte ausgesprochen. Bild: oadtz

Entschädigungen auch bei wilden Streiks

Auch bei unerlaubten Arbeitsniederlegungen müssen Airlines ihre Passagiere entschädigen.

Flugpassagiere können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH auch bei Behinderungen durch wilde Streiks auf Entschädigungen hoffen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder gravierenden Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016, nachdem zuvor Umstrukturierungen im Konzern angekündigt worden waren. Wegen massenhafter Krankmeldungen der Besatzungen musste Tuifly den Betrieb Anfang Oktober vorübergehend fast komplett einstellen. Mehr als 100 Flüge wurden gestrichen, Tausende Reisende sassen fest. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.

Die EuGH-Richter begründeten das Urteil nun damit, dass Fluglinien nur unter «aussergewöhnlichen Umständen» von der gesetzlich vorgesehenen Erstattungspflicht befreit werden könnten. Dafür seinen zwei Voraussetzungen nötig: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.

Mit Blick auf die Ereignisse bei Tuifly 2016 sei dies nicht der Fall, befanden die Richter. Das Unternehmen habe überraschend Umstrukturierungen angekündigt, was zur normalen Firmentätigkeit gehöre. Konflikte mit den Mitarbeitern seien dabei nicht ungewöhnlich. Die Situation im Herbst 2016 sei daher nicht als «aussergewöhnlicher Umstand» zu werten. Ausserdem sei der wilde Streik für Tuifly nicht unbeherrschbar gewesen – er endete demnach nach einer Einigung zwischen dem Konzern und dem Betriebsrat einige Tage später.

(AWP)