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Flughafen Bern: Niederlage für Fluglärmgegner

Die Vereinigung gegen Fluglärm (VgF) und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) sind mit ihrem Begehren an den Flughafen Bern, ein Schallschutzkonzept auszuarbeiten, vor Bundesgericht abgeblitzt.

Mit dem Schallschutzkonzept sollten die Anwohner im lärmbetroffenen Bereich des Flughafens Bern vor sogenannten Aufwachreaktionen durch Fluglärm und durch Industrie- und Gewerbelärm nachts und in den ersten Morgenstunde zwischen 6 und 7 Uhr geschützt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte das Begehren abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid, hält aber fest, dass vereinzelte "Aufwachreaktionen" tatsächlich nicht ausgeschlossen werden könnten.

Die Lausanner Richter sind der Ansicht, dass keine provisorischen Massnahmen notwendig sind, solange die Überprüfung der Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht abgeschlossen ist.

Der VgF und der VCS betrachten das Urteil des Bundesgerichts nicht als völlige Niederlage. Wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag festhalten, lasse es die Türe offen für eine Neubeurteilung bei einer Zunahme von Flugbewegungen oder bei lauteren Flugzeugmodellen.

Auch werten die beiden Organisationen den Hinweis des Bundesgerichts zur vorsorglichen Emissionsminderung - auch bei Einhaltung der Immissionsgrenzwerte - als positiv.

Das Bundesgericht schreibt diesbezüglich, bei der bevorstehenden Betriebsreglementsänderung im Zusammenhang mit dem neuen Anflugverfahren werde sich die Frage stellen, ob das Interesse an der Durchführung von Starts am frühen Morgen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung überwiege.

Die Betreiberin des Flughafen Bern schreibt in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass der Entscheid des Bundesgerichts den Weg für die Projektrealisierung ebne und Rechtssicherheit schaffe. Der Zeitpunkt für die Umsetzung der 4. Ausbauetappe sei noch offen.

(AWP)