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IATA Resolution 890: Das sagt die Swiss

Zahlreiche Fragen standen im Raum - diese sollten nun geklärt sein.

Als die Swiss am 6. September im Lufthansa-Group-eigenen Experts-Newsletter Massnahmen zur Umsetzung der IATA-Resolution 890 ankündigte, herrschte Verwirrung unter den Agenten. Konkret geht es dort um die Regelung von Bezahlungen per Kreditkarte. Vor allem die Androhung von ADMs (Agency Debit Memos) beim Nichtbefolgungsfall sorgte zum wiederholten Mal für Irritationen, die auch den Schweizer Reise-Verband (SRV) auf den Plan riefen.

Swiss hat inzwischen in einem Communiqué Folgendes klar festgehalten:

  • Die IATA Resolution 890 besagt, dass es einer IATA-Agentur nicht gestattet ist, die eigene Kreditkarte, respektive diejenige eines IATA-Agenturmitarbeiters für Ticket- und EMD-Buchungen via GDS zu verwenden - Debit Karten sind nach wie vor erlaubt.
  • Der Anwendungsbereich der IATA Resolution 890 bezieht sich grundsätzlich auf Agentenverkäufe (GDS/BSP), dort werden standardmässig BSP Cash sowie Kreditkarten des Endkunden akzeptiert. Kredit- oder Debitkarten (Company Cards), die auf den Namen einer Firma (Kunde des Reisebüros) ausgestellt sind, können für IATA-Agentenverkäufe auch weiterhin uneingeschränkt als Zahlungsmittel verwendet werden (IATA Resolution 890 Abs. 1.4).
  • Der Einsatz der Kreditkarte der IATA-Agentur auf den Eigenvertriebskanälen der Lufthansa Gruppe ist von der IATA Resolution 890 nicht betroffen und daher weiterhin zusätzlich zu den dort angebotenen Zahlungsalternativen möglich (e.g. Sitzplatzbuchung auf swiss.com).

Bei noch offenen Fragen soll sich das Reisebüro an den eigenen Lufthansa Group Key Account oder an den Lufthansa Group Agency Support (DE: 0900 85 1000 / FR: 0900 85 2000 / IT: 0900 85 3000) wenden.

(TN)