Flug

Von YouTubern befragt, sagt Kanzlerin Angela Merkel, die Regierung habe sich die Entscheidung, Air Berlin einen Kredit zu gewähren, gut überlegt. Bild: Youtube

Merkel verteidigt Übergangskredit für Air Berlin

Im Interview mit vier jungen YouTubern rechnet die Bundeskanzlerin mit einer Rückzahlung der 150 Millionen Euro.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro an die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin verteidigt. Zehntausende Reisende im Stich zu lassen, «weil Benzin nicht bezahlt werden kann und die Tickets verfallen, das wäre glaube ich nicht angemessen gewesen», sagte Merkel am Mittwoch in einer im Internet übertragenen Fragerunde mit vier prominenten jungen YouTubern.

Sie erwarte nicht, dass der Steuerzahler am Ende die Rettung des Unternehmens bezahlen müsse. Die Bundesregierung habe sich die Entscheidung für den Übergangskredit «sehr gut überlegt».

Auf die Frage, wie gross die Gefahr sei, dass am Ende der Steuerzahler die Rettung von Air Berlin bezahlen müsse, sagte die Kanzlerin: «Die ist relativ gering. Sonst hätten wir diesen Überbrückungskredit oder Brückenkredit gar nicht geben dürfen.» Air Berlin stelle noch Werte dar, etwa über deren Landerechte. Auf Nachfrage betonte sie, die Bundesregierung könne «mit grosser, grosser Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Steuerzahler das nicht bezahlen muss».

Air Berlin erwartet Start des Insolvenzverfahrens im November

Wie ebenfalls am Mittwoch bekannt wurde, startet das Insolvenzverfahren für Air Berlin nach Erwartung der Airline am 1. November. Wie der neue Generalbevollmächtigte, Frank Kebekus, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte, bekommen die Beschäftigten aber im August, September und Oktober wie gewohnt ihr Gehalt. «Damit sie nicht bis zum November warten müssen, finanzieren wir das Insolvenzgeld mit einer Bank vor.»

Der Jurist Kebekus führt mit Vorstandschef Thomas Winkelmann auch die Verkaufsverhandlungen für die zweitgrösste deutsche Fluggesellschaft. Sein Ziel sei ein höchstmöglicher Schutz für die Arbeitnehmer, sagte Kebekus. «Aber es muss auch in das wirtschaftliche Konzept des Übernehmers passen.»

(AWP)