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Aufgegebenes Gepäck hat man nicht unter eigener Kontrolle. Leider gibt es immer wieder unschöne Überraschungen deswegen. Darauf sollte man vorbereitet sein. Bild: Fotolia

Gute Frage Was tun, wenn etwas aus meinem Koffer geklaut wird?

Auf dem Rollband am Flughafen kommt das Gepäck aufgebrochen an, die Kamera und die Gucci-Sonnenbrille fehlen. Wie kann man das verhindern und wie soll man darauf reagieren, falls es doch passiert? Wir haben das Wichtigste zusammengetragen.

Eine der übelsten Ferien-Erfahrungen: Am Zielort oder auch bei der Ankunft zurück in der Schweiz festzustellen, dass der Koffer nicht angekommen ist – oder dass er da ist, aber persönliche Gegenstände aus dem Koffer gestohlen wurden.

Ersteres geht in den meisten Fällen glimpflich aus: Die Mehrheit der Koffer taucht wieder auf und wird so schnell wie möglich nachgeliefert. Die Auslieferung nach Hause oder ins Hotel ist Sache der Airline, d.h. normalerweise muss man nicht täglich zum Flughafen zurück, um zu checken, ob das Gepäck schon da ist. Kompliziert wird es erst, wenn man den Ferien-Zielort nach Ankunft gleich wieder verlässt und sich z.B. auf eine Kreuzfahrt begibt.

Sollte der Koffer erst nach mehr als 24 Stunden nachgeliefert werden, kann für den Kauf von «Notmaterial» wie Zahnbürste, Kleidung etc. eine Entschädigungsforderung gestellt werden. Viele Airlines – aber bei Weitem nicht alle – geben klar an, in welchem Rahmen sie Entschädigungen auszahlen. Bei Swiss etwa dürfen Economy-Passagiere kurzfristig nötige Utensilien im Wert von bis zu 100 Franken zurückfordern, Business-Kunden können 200 Franken ausgeben und First-Kunden 300 Franken. In sämtlichen Fällen müssen alle Käufe sauber belegt sein.

Bei einigen Airlines wird sofort ein Vorschuss gewährt, manchmal wird pro Wartetag eine bestimmte Summe ausbezahlt, zudem wird zum Teil je nach Produkt unterschieden bei den Erstattungen (z.B. werden Hygieneprodukte zu 100% erstattet, Kleider aber nur zu 50%). Es ist also gut, wenn man sich bei der jeweiligen Airline frühzeitig über seine Rechte informiert.

Bleibt der Koffer verschwunden, wird eine maximale Haftungssumme ausbezahlt. Es gilt in der Regel als «Totalverlust», wenn der Koffer nach mehr als 30 Tagen nicht aufgetaucht ist; allerdings variieren auch hier die Regelungen je nach Airline. Für einen verschwundenen Koffer kommt es in der Regel zu einer Rückerstattung vom Warenwert bis hin zu maximal rund 1600 Franken, Koffer inklusive. Dies wird vom Montrealer Übereinkommen (siehe Zusatzinfo rechts) so vorgegeben. Schon allein deswegen ist es nicht ratsam, sehr teure Gegenstände mitzuführen.

Diebstahl aus dem Koffer führt immer zu Problemen

Zweiteres, also der Diebstahl aus dem Koffer heraus, ist deutlich komplizierter. Wird ein Diebstahl bemerkt, muss man dies sofort bei Fluggesellschaft melden sowie auch bei der Polizei im Ankunftsland anzeigen. Geht es um kleinere Gegenstände mit höchstens emotionalem Wert, dürfte kaum etwas auszurichten sein. Geht es aber um teure Wertgegenstände, wird bald die Rückfrage kommen, weshalb man diese eingecheckt habe. Ein Grundsatz ist: Wertsachen gehören ins Handgepäck. Ist dies nicht möglich, sollte man überlegen, wie sich der Kofferinhalt belegen lässt: Hat man die Kaufquittungen der entsprechenden Gegenstände nicht mehr, kann man eventuell ein Foto der Gegenstände im eigenen Koffer schiessen. Denn: Während es an Flughäfen hin und wieder verbrecherische Gepäckabfertigungs-Mitarbeitende gibt, gibt es auch dreiste Passagiere, welche Versicherungsschwindel zu begehen versuchen.

Viele Airlines versuchen, sich mittels AGB vor Schwierigkeiten zu schützen. Es heisst dann dort, dass Wertgegenstände nicht aufgegeben werden dürfen. Das ist aber nicht immer möglich, da der Platz bzw. das Gewicht beim Handgepäck auch limitiert sind und somit z.B. grössere Kameras oder ein zweites Laptop nicht mehr reinpassen. Verschwundenes Bargeld kann also kaum vom Passagier zurückgefordert werden, grössere (Wert-)Gegenstände hingegen schon. Hier wird auch klar, welche Problematik auf Airlines zukommt, welche vom «Laptop Ban» der US-Regierung betroffen sind…

Sicher ist nur, dass ein Diebstahl mehr Probleme bereitet, da die Leistungen hierzu vom Montrealer Abkommen weniger klar definiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass kaum mit Verbesserungen zu rechnen ist in nächster Zeit: Zunehmend gestresste und unterbezahlte Gepäckabfertiger (siehe Streik in Berlin von Anfang März) müssen mit immer höherer Komplexität auskommen, weil die Airlines mit ihrem «Unbundling» für unzählige Gepäckbeförderungsvarianten unterschiedliche Tarife verlangen. Dies ist deshalb erwähnenswert, weil jetzt viele Passagiere möglichst viel in ihr Handgepäck pressen, um Zusatzkosten für die Kofferaufgabe zu umgehen, und möglicherweise am Ende dann – allenfalls sogar gegen Gebühr – ihr Handgepäck mitsamt allen Wertsachen eben doch einchecken müssen.

Versicherung lohnt sich

An dieser Stelle gilt es natürlich darauf hinzuweisen, dass die gängigen Reiseversicherungen wie Allianz Global Assistance oder Europäische Reiseversicherung auch «Reisegepäckversicherungen» anbieten. Die zu bezahlende Prämie richtet sich in der Regel nach der gedeckten Versicherungssumme sowie nach der Zeitdauer des Versicherungsschutzes. Gedeckt sind sowohl Beschädigung als auch Diebstahl/Beraubung  sowie Verlust.

Auch gewisse Hausratversicherungen sowie Kreditkartengesellschaften bieten Schutz vor Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung. Dies ist jeweils an spezielle Bedingungen geknüpft.

Es soll sogar Leute geben, welche Bestandteile ihre Gepäcks per Fedex oder sonst einem Kurierdienst nahc Hause oder ins Zielgebiet befördern lassen. Hierzu sei nur dies gesagt: Auch die Post und die Kurierdienste sind nicht fehlerfrei und auch bei ihnen sind die Haftungsregeln sehr eng.

So gibt es keine Probleme mit dem Gepäck

  1. Keine alten Koffer oder solche mit losen Teilen benutzen, die sich in Gepäcksortieranlagen verheddern können. Bei Beschädigung wird eventuell keine Rückerstattung gewährt. Im Zweifelsfall den Koffer mit Plastik einwickeln (lassen).
  2. Gepäck sauber verschliessen, aber nicht abschliessen. Zum einen locken Schlösser potenzielle Diebe eher an, zum anderen lassen sich diese in der Regel ganz leicht knacken oder umgehen. Bei Reisen in die USA ist es zudem verboten, das Gepäck abzuschliessen, damit sich Kofferinhalte jederzeit von den Zoll- und Sicherheitsbehörden kontrollieren lassen.
  3. «Baggage Tag», also der Beleg mit Strichcode, den man nach Aufgabe des Gepäcks erhält, immer sorgfältig aufbewahren.
  4. Keine oder möglichst wenige Wertsachen im Koffer verstauen. Wenn dies nötig ist, die Inhalte sauber belegen. Und nach der Ankunft sofort prüfen, ob die Gegenstände noch vorhanden sind.
  5. Bei einem Problem: Sofortige Meldung beim «Lost & Found» am jeweiligen Flughafen, bei der Fluggesellschaft, allenfalls auch bei der lokalen Polizei. Nachträglich können keine Verlustmeldungen angebracht werden.
  6. Sollte die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen hinsichtlich kurzfristigen Einkäufen (bei Verzögerung) oder Entschädigung bei Totalverlust nicht nachkommen, kann man sich an eines der gängigen Flugpassagierportale wie refund.me oder AirHelp wenden.
  7. Wer sich solche Auseinandersetzungen sparen will, schliesst einfach eine Reisegepäckversicherung ab. Kontrollieren Sie genau, ob sie nicht allenfalls doppelt versichert sind (wenn z.B. die Reise zu mindestens 60% mit einer Mastercard Gold bezahlt ist, ist das Gepäck automatisch gedeckt, allerdings auch hier nur mit limitierter Versicherungssumme). Ein Blick in die Versicherungsangebote lohnt sich.

(Dieser Artikel erschien in einer kürzeren Version bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf Travelnews.)

(TN)