Flug

Bild: easyjet/moritzleuenberger.net

Moritz Leuenberger streitet mit Easyjet

Ausgerechnet der ehemalige Verkehrsminister Moritz Leuenberger blieb im Juli 2016 in Toulouse sitzen. Sein Fall sei aber nur die Spitze des Eisbergs, sagen jene Firmen, die sich für Passagierrechte einsetzen.

Alt Bundesrat Moritz Leuenberger kennt sich aus in der Luftfahrt: Als ehemaliger Verkehrsminister hatte er das Dossier jahrelang auf seinem Tisch. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wollte Leuenberger im Juli letzten Jahres mit Easyjet von Toulouse nach Basel fliegen. Easyjet gab laut Leuenberger zuerst eine Verspätung bekannt und erst nach langer Wartezeit wurde klar, dass der Flug überhaupt nicht durchgeführt wurde. Mit Leuenberger blieben 100 andere Passagiere in Toulouse sitzen. Seitens Easyjet habe es keinerlei Assistenz gegeben. Leuenberger mietete sich ein Auto mit dem er zu seinen Bekannten, von denen er gekommen war, zurückkehren konnte.

Da Fluggesellschaften in der EU bei Verspätungen und Streichung von Flügen schadenersatzpflichtig sind, wollte Leuenberger sein Recht auf Entschädigung geltend machen. Er erhielt drei Wochen nach dem ausgefallenen Flug ein Bestätigungsschreiben von Easyjet, in dem steht, dass die für diesen Fall vorgesehenen 250 Euro bezahlt werden würden. Das Geld hat er allerdings bis heute nicht erhalten. Seine Briefe würden nicht mehr beantwortet werden. Leuenberger findet, dass man in so einem Fall nicht lockerlassen dürfe und schaltete deshalb einen Friedensrichter in Zürich ein.

Nebst dem Gang vor Gericht, gibt es für solche Fälle spezialisierte Firmen, die für die Passagiere die Rechte durchsetzen und mit dem Inkasso auch Geld verdienen. Eine davon ist refund.me. In einem Schreiben teilt die Firma mit: Billigflieger sind Verspätungsflieger und der Fall Leuenberger ist nur die Spitze des Eisbergs.

Gerade die Billigairlines würden versuchen, berechtigte Entschädigungsansprüche zu vermeiden und zu verzögern. Passagierrechte dürfen aber nicht missachtet werden: «Billigairlines wie Ryanair und Easyjet führen unsere Statistik deshalb an, weil sie im ersten Schritt versuchen, Passagiere nicht fair und den Rechtsvorschriften entsprechend zu entschädigen», erklärt Eve Büchner (Bild), die Gründerin von refund.me. Dabei sind die Rechte durch EU-Gesetzgebung eindeutig geregelt. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen Passagieren Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Auch bei der Annullierung von Flügen müssen Passagiere entschädigt werden.

Gerade in der Schweiz werden diese Regelungen bisher aber nur teilweise anerkannt und durchgesetzt. «Der Fall von Moritz Leuenberger bietet jetzt die Chance, dass berechtigte Ansprüche auch in der Schweiz bekannter werden und betroffene Flugpassagiere ihr Recht und damit ihr Geld bekommen», sagt Eve Büchner.

Das sind die Fluglinien, gegen die die meisten Ausgleichsansprüche eingehen

Auf Basis aller bei refund.me eingegangenen Ansprüche gegen Fluglinien ergibt sich folgendes Bild. Die Fluglinien, gegen die die meisten Ausgleichsansprüche wegen Verspätung eingehen, sind:

  1. Ryanair
  2. Vueling
  3. Air Berlin
  4. EasyJet
  5. Lufthansa / Lufthansa Cityline
  6. Condor
  7. Air France
  8. British Airways
  9. TAP
  10. Iberia / Iberia Express

(TN)