Flug

Die Zusammenarbeit der Swiss mit Air Baltic sorgt für neuerliche Kritik. Bild: HO

Swiss wegen angeblichem Lohndumping in der Kritik

Aufgrund des Personalmangels arbeitet die Swiss seit 2022 eng mit der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic zusammen. Die Auslagerung führte immer wieder zu Kritik, da die lettischen Crews bis zu viermal weniger verdienen sollen – nun hat sich der Bund eingeschaltet.

Um dem Personalmangel in den eigenen Reihen, der nach der Pandemie entstanden ist, entgegenzuwirken und den Flugplan zu stabilisieren, lagert die Swiss seit 2022 einige ihrer Flüge auf die lettische Air Baltic Airline aus. Beim sogenannten Wet-Leasing wird das Flugzeug inklusive der ganzen Besatzung gemietet. Das führt seither zu heftigen Diskussionen, denn die lettischen Mitarbeiter sollen viermal weniger verdienen als die Schweizer. Schon 2022 wurde die Swiss in Protestschreiben von einigen Gewerkschaften des Lohndumpings bezichtigt.

Das Kabinenpersonal verdient zwischen 900 und 1500 Euro im Monat, während man bei der Swiss mindestens 3400 Franken verdient. Auch die Arbeitsbedingungen seien schlechter, schreibt der «SonntagsBlick».

Gesetzeskonform oder nicht?

Weiteren Nachforschungen des «SonntagsBlick» zufolge sei die Praxis des Wet-Leasings nicht gesetzeskonform. Das Zürcher Amt für Arbeit (AWA) hat bereits im September 2022 die Auslagerung als sogenannten «grenzüberschreitenden Personalverleih» bewertet, dieser ist in der Schweiz verboten. Somit wäre jeglicher Vertrag zwischen Swiss und Air Baltic nichtig. Obwohl die AWA die verantwortliche Kontrollinstanz für Lohnvorschriften ist und Bussen und Verbote erteilen könnte, ist bis anhin nichts geschehen.

In einem weiteren Schritt richtete sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Kapers, die Gewerkschaft des Kabinenpersonals an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dieses kam dann im März 2023 zum Schluss, dass es sich nicht um einen grenzüberschreitenden Personalverleih handle, sondern um eine «Entsendung», welche in diesem Fall Schweizer Löhne voraussetzt. Zuständig für den Gesetzesvollzug ist das AWA, welches die Swiss dazu auffordern soll, sich zukünftig an den Schweizer Vorschriften zu orientieren. Geschehen ist seither nichts. «Der Kanton Zürich müsste mindestens für Schweizer Löhne sorgen, oder das Wet-Lease sogar verbieten», so Daniel Lampart, Chefökonom des SGB. Obwohl Forderungen laut wurden seitens des SGB, hat das AWA bisher nichts unternommen.

«Das Dossier werde bearbeitet», hiess es von seitens des AWA auf Anfrage des SonntagsBlicks. Abklärungen im internationalen Kontext nehmen mehr Zeit in Anspruch und man könne auch nicht sagen, wie lange es noch daure.

Zahlungen an Parteien

Eine zusätzliche Brisanz bringt der «SonntagsBlick»-Artikel ins Spiel mit der Frage, ob sich Carmen Walker-Späh (FDP) vom Volkswirtschaftsdepartement, dem das AWA untersteht, von einer unangenehmen Entscheidung drücke. Walker-Späh sitzt im Verwaltungsrat des Flughafens Zürich. Diesen Sommer wurde bekannt, dass die Flughafen Zürich AG ihre wohlgesinnten Parteien wie die FDP mit Geldern unterstützt hat. Die FDP hat 300'000 Franken erhalten. Für Lampart ist klar: «Zürich weigert sich, Gesetze durchzusetzen.»

War zunächst seitens der Swiss die Rede  von einer temporären Lösung, wird der Vertrag mit Air Baltic nun immer wieder verlängert. «Wir werden die Kooperation mit Air Baltic voraussichtlich im Sommer 2024 fortsetzen», sagt eine Swiss-Sprecherin. Dem Vorwurf des Lohndumpings widerspricht sie allerdings. Die Swiss halte sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Und sie unterstreicht, wie wichtig die Zusammenarbeit mit der Air Baltic für die Swiss ist. Das Wet-Lease-Verfahren ermögliche es saisonale Spitzen oder unerwartete Ereignisse abzufedern. Ein weiterer Grund für die Verlängerung der Kooperation: wegen Triebwerksproblemen mussten einige Jets am Boden gehalten werden.

(MLD)