Flug
Wegen High-Heels und Make-Up – Strafe gegen Vueling
Für Flugbegleiterinnen, die bei der Airline Vueling angestellt sind, gibt es eine ganze Reihe von Regeln, was ihr Äusseres betrifft. Sie müssen beispielsweise Schuhe mit fünf bis acht Zentimeter hohen Absätzen tragen.
Vorgeschrieben ist auch Make-up im eigenen Hautton und schwarze Wimperntusche. Wimpernverlängerungen von «künstlicher Länge oder künstlichem Aussehen» sind verboten. Gleiches gilt für Lidschatten, der nicht hellgrau oder hellbraun ist. Lippenstift ist nur in «zurückhaltenden» Farbtönen erlaubt, wie das Aviatik-Portal «Aerotelegraph» berichtet.
Vergleichbare Regeln für männliche Flugbegleiter gibt es dagegen keine. Bei ihnen heisst es kurz und bündig: «Es gilt, ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild zu haben».
Jetzt hat die katalanische Aufsichtsbehörde gegen Vueling eine Busse in der Höhe von 30'000 Euro verhängt. Laut der spanischen Zeitung «El Periódico» erklärte die Arbeitsaufsichtsbehörde, dass die Fluggesellschaft ihr Unternehmensimage auch auf «ausgewogenere Weise» erzielen könne, ohne fundamentale Rechte des Personals zu beeinträchtigen. Sie gab damit Stavla, der Gewerkschaft des Kabinenpersonals, recht. Diese hatte eine Beschwerde eingereicht.