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Bild: ZRH

Flughafen Zürich hebt Regelung um Ersatz-Akkus auf

Linda von Euw

Die Verwirrung war bei allen Beteiligten gross. Jetzt ist klar: Powerbanks benötigen doch kein eigenes Säckli.

Unser Autor und Vielflieger Tom Brühwiler war überrascht, als es beim Sicherheits-Check am Flughafen Zürich plötzlich hiess: „Ihr Ersatz-Akku muss in einen separaten Plastik-Beutel.“ Die Regelung sei neu, sagte ihm die Security-Mitarbeiterin. Der erstaunte Brühwiler setzte einen Tweet ab, der sogleich vom Flughafen Zürich mit „das ist nicht neu, das war schon immer so“ kommentiert wurde.

Auf Anfrage von travelnews.ch hiess es gestern seitens des Flughafens Zürich, dass just in diesem Moment diese Regelung neu definiert werde, da es auf internationaler Ebene verschiedene Interpretationen gebe.

Heute Morgen erlebten abfliegende Passagiere ab Zürich sogleich die offensichtlich neue Umsetzung der Regelung: Beim Security-Check hiess es, dass Akkus ab sofort nicht mehr separat verpackt werden müssten — die Bestimmung sei aufgehoben. Dies bestätigte uns Sonja Hüsler, Präsidentin des Swiss Travel Writer Clubs, die heute Morgen ab Zürich Richtung London abhob.

Jasmin Bodmer, Mediensprecherin vom Flughafen Zürich sagt gegenüber travelnews.ch: „Der Prozess ist jetzt angepasst. Powerbanks müssen ab sofort nicht mehr separat verpackt werden.“ Dies sei in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bestimmt worden. Bodmer weist daraufhin, dass die Sicherheitsbestimmungen nicht der Flughafen Zürich festlege, sondern die International Civil Aviation Organization (ICAO). Das BAZL gibt die Richtlinien im Anschluss an die Schweizer Flughäfen weiter.

Ersatz-Akkus müssen ins Handgepäck

Urs Holderegger, Leiter der Kommunikation des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt auf Anfrage: "Der Hintergrund hierzu ist das Thema Lithium-Ionen-Akkus (travelnews.ch berichtete) — diese dürfen seit dem 1. April 2016 nicht mehr als Fracht beziehungsweise nicht mehr im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, da sie sich entzünden können. Dies ist eine weltweit gültige Vorschrift der IACO. Sind die Akkus aber im Smartphone, Tablet oder Laptop eingebaut, stellen sie keine Gefahr dar und dürfen sich im eingecheckten Gepäck befinden."  Zusätzliche nicht eingebaute Akkus dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. "Dass man Ersatz-Akkus aber bislang separat im Plastiksäckli vorzeigen musste, ist mir neu", ergänzt Holderegger und gibt zu Bedenken, dass ein Plastikbeutel sicherlich nicht vor einer Entflammung schützen würde. "Ich kann mir aber vorstellen, dass nach den erfolgten Terroranschlägen die Sicherheitsvorkehrungen hochgefahren wurden und den Sicherheitsbeamten mit dieser Massnahme die Arbeit erleichtert hätte werden sollen."

Fest steht: Ersatz-Akkus müssen zwingend ins Handgepäck und ab sofort bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr separat im Plastikbeutel verpackt vorgezeigt werden.