Flug

Condor-Passagiere aus ganz Europa können weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa Group und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen. Bild: Adobe Stock

Lufthansa muss für Condor fliegen

Condor-Passagiere müssen nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts auch weiterhin ihre Fernverbindungen mit Zubringerflügen des Lufthansa-Konzerns erreichen können. 

Auch künftig können Condor-Passagiere ihre Fernflüge mit Zubringerflugzeugen der Lufthansa Group erreichen. Diesen Entscheid hat nun das Bundeskartellamt gefällt. Die Wettbewerbshüter untersagten Lufthansa bis auf weiteres, die langjährigen Kooperationsvereinbarungen mit Condor zu kündigen. Bislang war die Regelung bis Ende Oktober 2022 befristet.

Das Kartellamt argumentiert, dass Lufthansa die einzige Fluggesellschaft sei, die für die zentralen deutschen Drehkreuze in Frankfurt, München und Düsseldorf ein umfassendes Zubringernetz mit Flügen aus Europa anbieten könne. Condor könne auf absehbare Zeit ihren Langstreckenpassagieren keine vergleichbar nahtlose Reise - über das Angebot einer Anreise zum Flughafen mit Bus oder Bahn - ermöglichen. Auch könne der Ferienflieger kein eigenes Zubringernetz aufbauen, weil Start- und Landerechte an den Drehkreuzen weitgehend an Lufthansa vergeben seien.

Condor soll zudem auch Zugang zu mehr Buchungsklassen als bisher erhalten. Denn es sei kartellrechtlich nicht zulässig, dass Lufthansa über Vorgaben für Buchungsklassen, die Condor ihren Passagieren auf der Langstrecke anbieten kann, die Buchungs- und Preissteuerung für Condor einschränkt.

Die Behörde bekräftigte damit eine erste Einschätzung vom Februar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. Die Lufthansa sprach von einer «völlig industrieuntypischen Anpassung». Man werde den Beschluss daher gerichtlich überprüfen lassen.

(TN)