Flug

Kurz beim Piloten Hallo sagen? Das soll bald gar nicht mehr möglich sein. Bild: AdobeStock

Bald nur noch per Schleuse ins Cockpit

Die amerikanische Zivilluftfahrtbehörde will den Zugang ins Cockpit von Passagierflugzeugen besser schützen. Dazu soll eine zweite Tür installiert werden. Wie steht das BAZL hierzu?

Vor Kurzem liess die amerikanische Zivilluftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) verlauten, dass sie vorschlägt, neue Passagierflugzeuge mit einer neuen «Barriere» zum Cockpit auszustatten. Erforderlich wäre demnach der Einbau einer zweiten Tür, mittels wecher der Zugang zum Cockpit über eine Art Schleuse erfolgt, bei welcher eine der beiden Türen stets verriegelt ist.

Die FAA will dies primär zum Schutz der Flugbesatzungen machen. Dies, nachdem es in den vergangenen Jahren, gerade während der angespannten Pandemie-Zeit, immer wieder zu Fällen kam, in denen sich Unbefugte Zutritt zum Cockpit zu verschaffen versuchten. Seit den Terroranschlägen von 9/11 kann die Cockpit-Tür in Passagierflugzeugen zwar verriegelt werden; wenn jedoch ein Pilot oder ein Crew-Mitglied ins oder aus dem Cockpit geht, herrscht eine potenzielle Sicherheitslücke. Dieses Problem wurde mehrfach ausgenützt und soll nun angegangen werden. Die FAA war schon länger an dem Fall dran, nun ist der Vorschlag ausgearbeitet und liegt zur Annahme durch die zuständigen Behörden auf dem Tisch.

Nach Angaben der FAA würde die Regelung im Falle ihrer Verabschiedung für sämtliche in den USA eingesetzten Passagierflugzeuge Gültigkeit haben, welche zwei Jahre nach Verabschiedung der endgültigen Vorschriften hergestellt werden. Sprich, bisherige Flugzeuge müssten nicht umgerüstet werden; neue Flugzeuge müssten hingegen mit der zweiten Tür versehen sein. Die Pilotengewerkschaft ALPA (Air Line Pilots' Association) hat sich umfassend zugunsten der neuen Massnahme ausgesprochen.

Die Frage ist nun, was das auch ausserhalb der USA bedeutet. Der europäische Flugzeughersteller Airbus müsste sämtliche neuen Flugzeuge, mit denen in die USA geflogen werden kann/soll, mit einer solchen zustzlichen Tür ausrüsten. Es gibt aber auch noch die Frage, ob allenfalls andere Zivilluftfahrtbehörden nachziehen würden. Man erinnert sich: Die von der FAA initiierten Sicherheitsverbesserungen im Nachgang zu 9/11 wurden in Europa und anderswo weitestgehend übernommen.

Man hört zwar in Europa weniger oft von Fällen, wonach sich jemand gewaltsam Zutritt zum Cockpit zu verschaffen versucht. Dennoch müssen sich die Europäische Luftfahrt-Sicherheitsbehörde EASA und letztlich auch das BAZL überlegen, ob sie einer solchen Regelung folgen. Auf Anfrage von Travelnews erklärt BAZL-Sprecher Antonello Laveglia: «Das amerikanische FAA und die europäische EASA sind stets bestrebt, die Rahmenbedingungen zu harmonisieren. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in der Frage der ‹Secondary Barriers for Flight Deck› ein reger Austausch zwischen EASA und dem FAA stattfindet. Zum aktuellen Stand der Verhandlungen können wir aber noch keine Auskunft geben. Im Rahmen der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist das BAZL aber verpflichtet, eine allfällige EASA-Weisung für ein zweite Cockpittüre zu übernehmen und durchzusetzen.»

Es ist also damit zu rechnen, dass dies auch bei uns zur Pflicht wieder. Auf die Airlines kommen deswegen nicht sofort höhere Kosten zu. Allerdings könnte diese Massnahme die Herstellung neuerer Flugzeuge verlangsamen und verteuern, und sich entsprechend bei künftigen Flotteninvestitionen auswirken.

(JCR)