Flug

Swiss-Bodenpersonal mit entsprechender Ausbildung wird derzeit auf freiwilliger Basis zum Freelance-Flugbegleitungsdienst aufgerufen. Bild: Swiss Air Lines

Swiss lässt auch Bodenpersonal fliegen

Jean-Claude Raemy

Um der Personalnot vorzubeugen, wird vorübergehend auch Bodenpersonal für die Flugbegleitung eingesetzt. Natürlich nur solches mit entsprechenden Qualifikationen.

Dass die Swiss - wie viele andere Airlines auch - aktuell mit Personalproblemen kämpft, ist hinlänglich bekannt. Vor allem Flight Attendants fehlen: Nach den Corona-bedingten Entlassungen 2021, dem Nicht-Einsatz von ungeimpftem Personal und seitdem einer gewissen Übermüdung infolge vieler Einsätze scheint es schwierig, schnell genug wieder genügend fliegendes Personal zu finden. Swiss greift zur Abhilfe primär auf Kooperationen - etwa mit Helvetic Airways oder wie jüngst angekündigt auch mit Air Baltic.

Doch damit allein ist es nicht getan. Und so greift Swiss auch auf interne Ressourcen zu, wie Travelnews-Recherchen ergeben. Wie Swiss-Mediensprecher Michael Stief gegenüber Travelnews bestätigt, wurde Mitte Juli ein Angebot an das Bodenpersonal abgegeben, in welchem Freiwillige zur Aushilfe als Flugbegleiter angefragt wurden. Zu den vertraglichen Details äussert sich die Swiss nicht; Travelnews hat vernommen, dass der Lohn für die eigentliche Tätigkeit beibehalten wird und der Einsatz als «Freelance Flight Attendance» auf wenige Tage pro Monat beschränkt ist, wobei für diese natürlich keine Ferientage zu beziehen sind und diese Einsätze auch vergütet werden. Das Angebot gelte für alle Bodenmitarbeitenden. Wie gut es aufgenommen wurde? Die Swiss sagt «gut, mit diversen Interessent*innen», die Travelnews-Quelle spricht von eher geringem Interesse.

In diesem Zusammenhang muss man aber auch erläutern, dass nicht jeder einfach so einen Flugbegleiter-Jpb temporär machen kann. Laut Stief gibt es für diese vorübergehende «Sonderanstellung» nämlich zwei verschiedene Modelle: «Zum einen Bodenmitarbeitende, welche eine vollständige Basisausbildung als Cabin Crew Member durchlaufen und anschliessend neben der Bodentätigkeit in einem bestimmten Umfang Flugeinsätze als Cabin Crew Member leisten. Dieses Modell wurde übrigens bereits vor der Pandemie angedacht. Dann auch Bodenmitarbeitende, welche einmal selbst als Cabin-Crew-Member geflogen sind und bereit wären, kurzfristig und möglichst flexibel an bis zu rund drei Tagen pro Monat einzuspringen. In diesem Modell erfolgt der Einsatz ohne Training/Qualifikation als zusätzliche Unterstützung im Service. Das gesetzlich vorgeschriebene minimale ‹Crew Complement› bleibt bestehen.» Kurz: Es ist nicht so, dass unqualifiziertes Personal nun einfach zur Überbrückung mitfliegt, was unzulässig wäre, sondern es verläuft alles in korrekten Bahnen.

Einen Zusammenhang zwischen dem - freiwilligen - Einsatz des Bodenpersonals im Flugbereich und den Krisenmassnahmen, welche dieses Jahr nach Ende der Kurzarbeit zum Tragen kamen (Travelnews berichtete), also den sogenannten «Krisen-GAV», welchen die Swiss mit den Sozialpartnern während der Pandemie ausgearbeitet hatte und welcher vom Bodenpersonal vorübergehend finanzielle Einbussen erfordert, gebe es laut Stief nicht.