Flug

Auch in Flugzeugen muss die Maske vorläufig noch getragen werden. Nicht weil das die Airlines so wollen, sondern weil es vorgegeben ist. Bild: AdobeStock

Die Maske wird im Flugzeug wohl noch eine Weile zu tragen sein

Die Lockerung der Maskenpflicht in der Schweiz gilt vorerst nicht für den ÖV. Was ist mit den Flugzeugen? Travelnews hat nachgehakt.

Die vom Bundesrat angekündigte weitgehende Befreiung der meisten Covid-Massnahmen per 17. Februar 2022 wurde vielerorts und gerade in der Reisebranche mit Freude oder Erleichterung aufgenommen. Unter den verbleibenden Ausnahmen war der Beibehalt der Maskenpflicht in den Innenräumen im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen. Relativ rasch machte auch schon die Nachricht die Runde, dass die Maskenpflicht bei der Swiss zumindest vorerst bestehen bleibt. Aber wie lange eigentlich noch? Und was sind dafür die gesetzlichen Grundlagen?

Gegenüber Travelnews erklärt Michael Stief, Mediensprecher bei Swiss: «Wir gehen davon aus, dass die Maskentragepflicht an Bord unserer Flugzeuge noch einige Zeit bestehen bleibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schutzkonzeptes. Es gilt hier ausserdem zu beachten, dass sich die Pandemie-Situation weltweit unterschiedlich gestaltet, ausserdem kann diese Massnahme nicht einseitig von einem Land aufgehoben werden. Wir hoffen jedoch, dass es die weltweite pandemische Lage in Zukunft zulässt, dass wir die Maskentragepflicht auch an Bord aufheben können. Wir rechnen damit, dass es in Zukunft vermehrt Gäste geben wird, welche freiwillig eine Maske tragen werden.»

Simon Benz, der Mediensprecher von Helvetic Airways, präzisiert: «Flugzeuge wurden während der Covid19-Pandemie als Transportmittel des öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Die angepasste Verordnung des Schweizer Bundesrates vom 16. Februar 2022 inkludiert Luftfahrzeuge noch immer als Teil des öffentlichen Verkehrs. Gemäss Artikel 3 müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 12 Jahren Gesichtsmasken getragen werden. Fluggesellschaften sind also momentan gesetzlich noch verpflichtet, die Maskenpflicht an Bord aufrecht zu halten.» Solange Flugzeuge zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gezählt werden und dort die Maskenpflicht gilt, wird diese also auch an Bord bei Helvetic Airways, Swiss oder Chair umgesetzt werden. Sollten die Behörden die Maskenpflicht im ÖV offiziell aufheben, würde laut Benz auch Helvetic Airways diesen neuen Vorgaben Folge leisten und darauf verzichten.

Aktuell gilt, dass die Massnahmen noch bis Ende März weiterlaufen; bei günstiger epidemiologischer Entwicklung will der Bundesrat die besondere Lage mitsamt den damit verbundenen verbleibenden Massnahmen aufheben. Wie erwähnt müsste aber im Fall der internationalen Transporte eine Absetzung der Maskenpflicht wohl im Ursprungs- wie auch im Zielland des Fluges akzeptiert sein. Deshalb weiss man nicht genau, ob Ende März auch tatsächlich die Maskenpflicht im Flugzeug fällt. Anders verhält es sich mit den Verkehrsgebäuden: An den Schweizer Flughäfen wie auch an den Bahnhöfen ist die Maskenpflicht ebenso wie die Zertifikatspflicht in den dazugehörigen Restaurants aufgehoben. Aber Achtung: Am Flughafen Zürich beispielsweise gilt die Maskenpflicht immer noch in den Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs - das sind nicht nur die Flugzeuge, sondern auch die Passagierbusse sowie die Skymetro.

Generell zeichnet sich ab, dass viele Personen die Maske freiwillig weiter tragen werden, so wie es aktuell schon in den Einkaufszentren zu beobachten ist, in welchen theoretisch keine Maskenpflicht mehr herrscht. Die Airlines werden sowohl den Fluggästen als auch den Cabin Crews auch nach einer Aufhebung der Maskenpflicht kaum verbieten, eine Maske zu tragen. Dazu Benz: «Für viele Menschen ist das Maskentragen zu einer Routine geworden, die ihnen ein Gefühl von Sicherheit gibt. Wir gehen aber davon aus, dass der Grossteil unserer Fluggäste nach der offiziellen Abschaffung der Pflicht gerne auf das Tragen der Maske verzichten wird. Ob sie jemals wieder ganz verschwinden wird, wird sich zeigen.»

(JCR)