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Eigentlich sollte der Zubringer-Vertrag zwischen Condor und Lufthansa im Mai ablaufen. Doch das deutsche Kartellamt interveniert. Bild: Condor

Zubringer-Konflikt geht in die nächste Runde

Die Lufthansa hat zum zweiten Mal angekündigt, den Vertrag über Zubringerflüge für Condor im Mai 2022 nicht zu verlängern. Doch es gibt ein Problem.

Bereits 2020 kündigte Lufthansa an, dass sie den Zubringer-Vertrag mit Condor per Ende Mai 2021 auslaufen lassen würde. Doch daraus wurde nichts. Die Ferienfluggesellschaft reichte eine Beschwerde ein, das Deutsche Bundeskartellamt befürchtete einen Marktmissbrauch, worauf die Lufthansa zurückkrebste und die Vereinbarung um ein Jahr verlängerte.

Nun soll der Vertrag, wenn es nach der Lufthansa Group geht, in wenigen Monaten, im Mai 2022, definitiv auslaufen. Doch das Bundeskartellamt interveniert erneut: «Nach vorläufigem Prüfungsergebnis [sind wir] der Ansicht, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere zusteht», schreiben die deutschen Wettbewerbshüter in einer Mitteilung. Denn andere Fluggesellschaften hätten nicht die Möglichkeit, über Einzelflüge hinaus Zubringerdienste zu den bedeutenden deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. «Damit untersteht Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten», wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, von «Aerotelegraph» zitiert.

Demnach hätte das Aufsichtsamt bedenken gegen die Zulässigkeit der Kündigung von Seiten Lufthansa. Condor unterhält keine solche Verbindungen und aktuell sei es aufgrund fehlender Slots auch nicht möglich, solche aufzubauen. Im Durchschnitt wohnen Condor-Kunden rund 300 Kilometer vom Abflughafen für den Langstreckenflug entfernt. Damit seien öffentliche Verkehrsmittel oder Langstreckenbusse auch keine zumutbare Alternative. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Condor nur dank des Lufthansa-Vertrages eine garantierte Beförderung vom Abflug- zum Zielflughafen mit durchgehend aufgegebenem Gepäck, der Aushändigung des Boardingpasses am ersten Abflughafen und vollständigem Reiseschutz im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen anbieten könne, so Aerotelegraph weiter.

Wie weiter?

Hinzu kommt, dass der Wettbewerb auch auf der Langstrecke selbst gefährdet würde. Denn nicht nur für Condor selbst hätte ein Wegfallen der Zubringerflüge Folgen, sondern auch für den Wettbewerb. Auf knapp 90 Umsteigeverbindungen zu touristischen Zielen könnte Lufthansa in der Folge als aktuelle oder als potenzielle Wettbewerberin erhebliche Wettbewerbsvorteile, teilweise sogar eine Alleinstellung erlangen», so das Fazit.

Das Kartellamt hat beiden Parteien die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Lufthansa bekräftigte, dass sie antworten und umfassend Stellung beziehen werde. Condor-Chef Ralf Teckentrup sagt seinerseits: «Wir stellen uns dem Wettbewerb, aber das Verhalten der Wettbewerber muss sich auch in rechtlich zulässigen Grenzen bewegen. Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich keinen zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden. Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt unserer Einschätzung gefolgt ist und die Kündigung der kommerziellen Vereinbarung zwischen Lufthansa und Condor als Missbrauch der Marktmacht ansieht.»

(NWI)