Flug

Das BAZL kann künftig beim Flugpersonal jederzeit Alkoholkontrollen durchführen. Bild: AdobeStock

Neue Sicherheitsregeln für die Luftfahrt

Unangekündigte Alkoholkontrollen, Melderecht bei akuten psychischen Krankheiten, Funksprüche in einer Landessprache: Das Parlament hat verschiedene Änderungen im Luftfahrtgesetz beschlossen.

Über betrunkene Piloten hat Travelnews schon hie und da geschrieben. Nicht dass das die Norm wäre - aber manchmal braucht es eben auch stringente Kontrollen. Und genau die Möglichkeit für solche unangekündigte Alkoholkontrollen sowie ein paar weitere neue Regeln hat das Schweizer Parlament nun mittels Änderungen im Luftfahrtgesetz beschlossen. Grund für die Anpassungen im Luftfahrtgesetz ist die Übernahme eines EU-Erlasses durch die Schweiz und die Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses. Der Nationalrat bereinigte heute Donnerstag (9. Dezember) die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Unbestritten im Parlament waren die verschärften Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. So kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) künftig beim Besatzungspersonal jederzeit Alkoholkontrollen durchführen. Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich.

Differenzen zwischen National- und Ständerat gab es einzig beim freiwilligen Melderecht für medizinisches Fachpersonal. Die grosse Kammer wollte diesen Punkt ursprünglich aus der Vorlage streichen, schwenkte in der dritten Beratungsrunde aber schliesslich auf die Linie von Bundesrat und Ständerat ein. Arztpersonen erhalten nun bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht, eine Meldung ans BAZL  zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Das Instrument soll die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Im Strassenverkehr beispielsweise bei Carchauffeuren gilt ein solches Melderecht bereits. Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verschlechtert.

Bereits früher einigen konnten sich die Räte darauf, dass Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch künftig auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit dem 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen. Der Grundsatz «English only» soll indes nur für den Flughafen Zürich gelten. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.

(TN)