Flug

Die neue «EU-Slot-Verordnung» lässt den Airlines künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitnischen. Bild: TN

Airlines verlieren die ungenutzten Slots nicht

Die Schweiz hat die neuen EU-Bestimmungen für die Luftfahrt übernommen. Airlines werden nicht mehr bestraft, wenn sie Flughäfen nicht zu mindestens 80 Prozent nutzen.

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die Auflagen für Luftfahrtunternehmen über das Anrecht auf Zeitnischen (Slots) erleichtert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2021 in Kraft.

Einer der wichtigsten Punkte: die Schweiz schliesst sich der Regelung an, wonach Fluggesellschaften auf Flughäfen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung ihrer Zeitfenster haben. Die Änderung ist eine Folge der Corona-Pandemie.

Airlines haben bisher ihr ihr Anrecht auf die Slots an den Flughäfen verloren, wenn sie diese nicht zu mindestens 80 Prozent nutzten. Diese Regelung wurden im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzt, weil die Fluggesellschaften aufgrund des Passagierrückgangs so viele Flüge absagen mussten, dass sie die Schwelle von 80 Prozent nicht mehr einhalten konnten. Die neue Verordnung lässt den Luftfahrtunternehmen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitnischen, wie das BAZL mitteilt.

Ausserdem hat die Schweiz verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Bei der Luftsicherheit etwa werden die Waren auf dem Luftweg in die EU neu bereits vor dem Verladen in ein Flugzeug einer ersten Risikoanalyse unterzogen, und nicht erst beim Ausladen an der Destination.

(nau/TN)