Flug

Der Germanwings-Todespilot war auf Antidepressiva

Der Abschlussbericht des Germanwings-Absturzes vom März 2015 liegt vor. Der Lufthansa-Flugschule in den USA droht eine Millionenklage.

Kurz vor dem Jahrestag des Germanwings-Todesflugs, der am 24. März letzten Jahres 150 Todesopfer forderte, veröffentlichte die französischen Untersuchungsbehörde BEA ihren Abschlussbericht. Der mutmasslich für den Absturz verantwortliche Copilot habe zum Zeitpunkt des Fluges Antidepressiva eingenommen. Ein Arzt habe am 10. März 2015, zwei Wochen vor dem Absturz, eine mögliche Psychose diagnostiziert und wollte den jungen Piloten in eine psychiatrische Klinik überweisen.

Der Todespilot informierte die Airline nicht über seine Krankschreibung. Die Ermittler sind davon überzeugt, dass der Copilot den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz brachte. Sie empfehlen eine Überarbeitung der Regeln für die ärztliche Schweigepflicht. Wenn eine psychische Erkrankung eines Piloten vorliege, die die öffentliche Sicherheit gefährde, müsse dies schwerer gewichtet werden als die Privatsphäre des Patienten.

Die BEA empfiehlt weiter Massnahmen zu ergreifen, die den Piloten die Angst vor einem Jobverlust bei einem psychischen Problem nehmen würden. Jährliche tiefen-psychologische Tests bei allen Piloten seien aber nicht die Lösung. Auch müssten die Cockpit-Regeln nicht geändert werden. Um Entführungen zu verhindern, sind die Cockpits mit einem Code-System ausgestattet. Laut den Ermittlern könnte ein Schliesssystem entwickelt werden, dass das Cockpit vor inneren und äusseren Gefahren schützen könnte.

Die Pilotenvereinigung Cockpit unterstützen die Forderungen der BEA. Vor allem das Abschaffen der nach dem Unglück eingeführten „Zwei-Piloten-Regel“ findet Anklang. 

Der Flugschule der Lufthansa in Arizona (USA) droht eine millionenschwere Zivilklage der Hinterbliebenen der Absturzopfer, wie der deutsche Rechtsanwalt Christof Wellens, der einen grossen Teil der Betroffenen vertritt, mitteilte. Bis zu fünf Millionen Dollar könnten pro Opfer geltend gemacht werden. Wellens sagte, dass sich die Hinterbliebenen von der deutschen Justiz im Stich gelassen fühlten und er selbst erachte die Einstellung und Überwachung der Piloten seitens des Lufthansa-Konzerns als unzureichend.

(TN)