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Ryanair geht gegen staatliche Zuschüsse für andere Airlines vor - und konnte nun einen Teilerfolg verbuchen. Bild: Nastya Dulhiier

Condor muss wegen der Staatshilfe nochmals über die Bücher

Sieg für Ryanair: Der EU-Gerichtshof hat die Klage des irischen Billiglfiegers gutgeheissen und die Staatshilfen für Condor als nichtig erklärt. Für Kunden der deutschen Airline ändert sich aber bis auf Weiteres nichts.

Ryanair frohlockt: Die irische Fluggesellschaft hat vor dem EU-Gericht einen Erfolg gegen staatliche Corona-Hilfen für die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor, welche inzwischen auch in der Schweiz aktiv ist, erzielt. Die Richter in Luxemburg kippten den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe, da die Entscheidung der Brüsseler Behörde nicht ausreichend begründet sei. Im April 2020 hatten die deutschen Behörden der Condor einen Kredit (staatliches Darlehen mit Zins-Sonderkonditionen) über 550 Millionen Euro gewährt, zusätzlich zu einem bereits 2019 gewährten Sonderkredit von 380 Millionen Euro nach dem Zusammenbruch der damaligen Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook. Die Staatshilfe wurde zunächst von der EU-Kommission gutgeheissen, doch Ryanair klagte dagegen und nannte den Kredit eine «illegale Subvention».

Ryanair schreibt in einer Stellungnahme: «Die deutsche Staasbeihilfe für Condor in den Jahren 2019 und 2020 steht den grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts diametral entgegen und verzerrt den Markt zum Nachteil der Konsumenten. [...] Im Verlauf der Covid-Krise wurden diversen ‹Flag Carriers› der EU über 30 Milliarden Euro an Staatshilfe geboten, was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt. Wird dieser Bevorzugung nicht weiter Einhalt gegeben, wie mit dem vorliegenden Gerichtsurteil, werden die Konsequenzen noch für Jahre spürbar sein. Die EU-Kommission muss sich gegen nationale Interessen stellen und den Staashilfe-Freipass für ineffiziente nationale Airlines eindämmen.» Ryanair wettert also, dass die laut ihrer Mitteilung «Zombie Carriers» genannten Airlines risikofrei wirtschaften können, da ihnen fast unlimitierte Mittel von Staatsseite zufliessen.

Das mag simplistisch klingen, lässt sich aber dennoch mit Zahlen belegen. Allein im Rahmen der Covid-Krise haben die folgenden Airlines laut einer Ryanair-Aufstellung folgende Staatshilfen erhalten:

  • Air France-KLM: 14,4 Mrd. Euro
  • Lufthansa Group: 11 Mrd. Euro
  • Alitalia: 3,5 Mrd. Euro
  • TAP: 1,6 Mrd. Euro
  • SAS: 1,3 Mrd. Euro
  • Finnair: 1,2 Mrd. Euro
  • Norwegian: 0,8 Mrd. Euro
  • LOT: 0,65 Mrd. Euro
  • Condor: 0,55 Mrd. Euro
  • Air Europa: 0,5 Mrd. Euro

Wenig Konsequenzen für Condor

Was bedeutet nun also dieser Schiedsspruch für Condor konkret? Zunächst wenig. Wie bei einem ähnlichen Urteil Mitte Mai gegen Air France und die portugiesische TAP muss auch die Condor ihr Staatsdarlehen nicht sofort zurückzahlen. Der Kredit soll wie oben beschrieben, erst einmal «besser begründet» werden. Die Condor gibt sich entsprechend gelassen und schreibt in einer Stellungnahme: «Das Urteil […] hat keinerlei Auswirkung auf die Liquidität von Condor. Für Kunden und Partner ändert sich nichts.» Condor sei zudem weiterhin mit der Bundesregierung, dem Land Hessen und der Europäischen Kommission im Austausch, «weil mit der Übernahme von Condor durch Attestor ohnehin eine Umstrukturierung der bereits gewährten Covid-19-Beihilfe einhergeht.» Das heisst allerdings auch, dass der Übernahme-Deal mit Attestor auch nochmals von der EU unter die Lupe genommen wird.

Am Condor-Flugplan ab der Schweiz wird sich aber vorläufig nichts ändern - das ist die wichtigste Erkenntnis. Ob Ryanair mit seiner Klagewut letztlich etwas in der Airline-Subventionsfrage nachhaltig ändern kann, wird sich erst langfristig weisen.

(JCR)