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Swiss verlängert die Möglichkeit für kostenlose Umbuchungen erneut für Tickets, welche bis 31. Juli 2021 ausgestellt werden. Bild: Claudio Schwarz | @purzlbaum

Gratis-Umbuchungsmöglichkeit bei Swiss gilt weiterhin

Die Swiss verlängert die kostenlose Umbuchungsmöglichkeit erneut für sämtliche Tarife bei einer Ticketausstellung bis zum 31. Juli 2021.

Seit Ende August 2020 sind sämtliche Tarife von Swiss International Air Lines gebührenfrei umbuchbar. Zuletzt galt dieses Tarifangebot für Neu- und Umbuchungen bis Ende Mai 2021. Nun verlängert Swiss das Angebot erneut: Alle Tarife der Fluggesellschaft sind bei einer Ticketausstellung bis zum 31. Juli 2021 weiterhin beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis dahin erfolgt. Danach ist noch eine weitere kostenlose Umbuchung möglich. Der neu gebuchte Flug kann dabei innerhalb der gesamten Ticketgültigkeit bis zu einem Jahr in der Zukunft liegen. Abhängig von der Verfügbarkeit können Fluggäste auch ihre Reiseroute beliebig ändern und beispielweise anstatt von Zürich nach Johannesburg von Zürich nach New York fliegen.

Fluggäste, die ihre ursprüngliche Reise verschieben möchten, sich aber noch nicht für ein neues Datum und Reiseziel entscheiden können, haben die Möglichkeit, ihre Buchung zunächst zu stornieren, ohne sich auf ein neues Reisedatum festzulegen. Ihr Ticket bleibt solange im System als Guthaben erhalten, bis sie sich für eine neue Reservierung entschieden und es damit wieder eingelöst haben. Die neue Buchung muss dann erst bis zum 31. August 2021 erstellt werden. Der Abflug kann in diesem Fall auch erst im nächsten Jahr, bis zum 31. Juli 2022 erfolgen. Der Verzicht auf Umbuchungsgebühren gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen in allen Tarifen. Dies ermöglicht allen Kunden eine flexible Reiseplanung.

Mehrkosten können bei Umbuchungen allerdings entstehen, wenn beispielsweise bei einem Wechsel auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist. Eine mögliche Differenz wird durch Nachzahlung ausgeglichen. Die erweiterte Regelung gilt auch für alle Tickets, die bis Ende August 2020 ausgestellt wurden.

(TN)