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Irgendwelche Stoff- oder Alltagsmasken sind bei Lufthansa und Austrian Airlines per 1. Februar nicht mehr erlaubt. Bild: Andrew Donovan Valdivia

Lufthansa Group: Die Maskentragpflicht wird angepasst

Lufthansa und Austrian Airlines verschärfen ihre Massnahmen und verlangen jetzt OP- oder gar FFP2-Masken auf Flügen. Die Swiss zieht bislang aber nicht generell nach und fordert diese Massnahmen nur auf Flügen nach Deutschland und Österreich ein.

Die Airlines der Lufthansa Group führen auf ihren Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske ein. Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Passagiere dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske beziehungsweise Maske mit dem Standard KN95/N95 zu tragen. Alltagsmasken sind dann nicht mehr erlaubt.

Mit der Adaption der Regelung greift die Lufthansa Group nun den Bund-Länder-Beschluss von Deutschland vom 19. Januar auf. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette. Auch in Österreich tritt eine Verschärfung in Kraft: Ab 25. Januar und bis auf Weiteres müssen alle Fluggäste ab 14 Jahren eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Austrian Airlines passt die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) an die neue Notmassnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung an. Die Verordnung regelt unter anderem das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken ohne Ventil in Massenbeförderungsmitteln. Die Masken-Tragepflicht gilt damit unter anderem an Bord von Flugzeugen und auch an allen österreichischen Flughäfen.

Was ist mit der Swiss? In der Schweiz wurde die Maskentragpflicht noch nicht verschärft. Auf Anfrage von Travelnews erklärt Swiss-Sprecher Michael Stief: «Bei Swiss wird es - Stand heute - keine Anpassung der Maskentragepflicht geben. Selbstverständlich passen wir uns den Vorschriften der jeweiligen Zieldestination an, so müssen beispielsweise unsere Besatzungen und Passagiere auf Flügen nach und von Deutschland eine OP-Maske tragen. Unsere Passagiere werden vor Antritt ihrer Reise über die jeweiligen Bestimmungen informiert.»

Passagiere werden informiert

Damit sich Fluggäste der Lufthansa Group rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen können, werden sie also per E-Mail und auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert. Nach wie vor ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer Covid19-Test vorliegt, der beim planmässigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Passagiere werden aufgefordert, die hochwertigen Schutzmasken zum Eigen- und Fremdschutz selbst mitzubringen. In Österreich ist auch die Crew verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen. Höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3 Masken ohne Ventil, können ebenfalls getragen werden. Gemäss der neuen österreichischen Verordnung können Fluggäste zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere mit normalem Mund-Nasen-Schutz reisen, Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Masken-Tragepflicht ausgenommen. Passagiere, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen einen negativen Covid19-Test, der beim planmässigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist und ein ärztliches Attest auf einem Formblatt von Austrian Airlines vorlegen (kann auf der Website von Austrian Airlines heruntergeladen werden).

Ansteckungsrisiko gering

Die Airlines der Lufthansa Group hatten bereits im Mai vergangenen Jahres eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge eingeführt und war damit weltweit einer der Vorreiter. Die Airlines halten aber auch fest: Grundsätzlich sei eine Ansteckung an Bord sehr unwahrscheinlich. «Alle Flugzeuge der Lufthansa Group sind mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem OP gewährleisten, ausserdem zirkuliert die Luft vertikal anstatt sich in der Kabine zu verteilen», heisst es in einer Pressemitteilung. Sprich: Die Kabinenluft ist von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren grösstenteils befreit. Ein Restrisiko eingehen will trotzdem niemand.

(JCR)