Flug

Condor fliegt wieder in die Dominikanische Republik und auf die Malediven
In der kommenden Woche verlässt die deutsche Fluggesellschaft Condor den Schutzschirm der deutschen Bundesregierung und kann somit als eigenständiges Unternehmen operieren. Den ersten Schritt dabei hat Condor bereits gemacht und pünktlich zu den Weihnachtsferien einen interessanten Winterflugplan vorgelegt. Unter anderem geht es wieder in die Dominikanische Republik sowie auf die Malediven.
Ab dem 18. Dezember 2020 startet Condor von Frankfurt drei Mal wöchentlich nach Punta Cana (Montag, Mittwoch, Samstag) und einmal wöchentlich nach Puerto Plata und Santo Domingo (jeweils am Sonntag). Auch die Malediven werden mit zwei wöchentlichen Flügen ab Frankfurt (Montag und Samstag) wieder ins Programm aufgenommen. Varadero auf Kuba wird ebenfalls drei Mal wöchentlich angeflogen (Dienstag, Freitag, Samstag). Die Verbindungen auf die kanarischen Inseln werden zudem aufgestockt: Von Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und München bringt Condor Reisende nach Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, La Palma, Teneriffa und Madeira.
«Wir freuen uns sehr darüber, zusammen mit unserem langjährigen Partner Condor den Neustart der Flüge nach Punta Cana, Puerto Plata und Santo Domingo geschafft zu haben. Dies zeigt, dass der Plan zur Reaktivierung des verantwortungsvollen Tourismus, der vom Präsidenten der Dominikanischen
Republik Luis Abinader und dem Tourismusminister David Collado am 15. September ins Leben gerufen wurde, erfolgreich ist», sagt Petra Cruz, Europa-Direktorin des Tourist Board Dominikanische Republik.
Wichtig zu wissen im Bezug auf Schutzmassnahmen während der Flugreise: An Bord aller Condor-Flüge gilt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht für Gäste und die Kabinencrew. Zudem sind Service- und auch die Ein- und Aussteigeprozesse entsprechend der Vorschriften angepasst. Ausserdem werden Kunden gebeten, den Online-Check-in zu nutzen. Vor Ort werden Gäste gebeten, sich während ihres gesamten Aufenthalts umsichtig und gemäss der Hygienevorschriften zu verhalten und die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielorts sowie die Bestimmungen bei ihrer Rückkehr zu berücksichtigen.