Flug

Zur Kasse bitte! Passagiere von Linien- und Charterflügen sollen in Zukunft zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen müssen, je nach Reisedistanz und Klasse. Bild: Osman Yunus Bekcan

Die Flugticketabgabe ist jetzt im Gesetz verankert

Nach mehrjähriger Beratung hat das Parlament heute (25. September) das CO2-Gesetz für das laufende Jahrzehnt verabschiedet. Darin ist auch die umstrittene Flugsteuer enthalten. Ein Referendum ist noch möglich.

Mit der Flugticketabgabe beschäftigt sich Travelnews schon seit Jahren. Dass diese durchkommt, war seit einiger Zeit bereits klar; inzwischen hat das Parlament, im Rahmen der diesjährigen Herbstsession, in der Schlusssession das «CO2-Gesetz», deren Bestandteil die Flugticketabgabe ist, durchgewunken. Den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates hat das Parlament dabei an diversen Stellen ausgebaut.

Worum geht es überhaupt? Es geht um die Klimaziele, welche eine Senkung der Treibhausgasemissionen fordern, mit dem ehrgeizigen Gesamtreduktionsziel von 50 Prozent bis 2030. Das CO2-Gesetz stellt die Weichen, damit die Schweiz dieser Verpflichtung nachkommen kann. Ein wesentlicher Punkt: 75 Prozent der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 müssen im Inland erfolgen. Der Bundesrat hatte einen Inlandanteil von lediglich 60 Prozent beantragt. Das stösst in der Wirtschaft gelinde gesagt nicht auf Gegenliebe.

Ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele ist die nun beschlossene Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz. Dadurch werden Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu den europäischen Konkurrenten abgebaut und Planungssicherheit geschaffen. Ein weiteres Instrument ist die Flugticketabgabe. Auf Tickets für kommerzielle Passagierflüge wird künftig eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben, je nach Distanz und Klasse. Es handelt sich um eine Lenkungsabgabe: Belohnt werden jene, die wenig oder gar nicht fliegen. Die von Travelnews befragte Reisebranche meint zu zwei Dritteln, dass diese Abgabe bei der Erreichung der Klimaziele nicht hilft.

Ebenfalls gesetzlich verankert wurden eine massive Erhöhung der maximalen CO2-Abgabe, ein Technologieverbot für fossil-betriebene Heizungen im Gebäudebereich und der «Klimafonds», ein Subventionstopf, der Mittel für Projekte zur Senkung der CO2-Emissionen bereitstellt. Darüber gehen die Meinungen teils weit auseinander, obwohl sich im Grundsatz alle einig sind, dass etwas zur Reduktion der Treibhausgase gemacht werden muss. Besonders stark diskutiert wird, wie sinnvoll hierbei ein Alleingang der Schweiz ist und ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Schweiz ihre nationalen Instrumente grundsätzlich international abstimmt, wie dies etwa Economiesuisse fordert.

Fix beschlossen ist ohnehin noch nicht alles, wie üblich in unserer direkten Demokratie. Über ein allfälliges Referendum kann noch entschieden werden.

(JCR)