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Am Flughafen Genf müssen die Betriebs- und Investitions-Ausgaben deutlich reduziert werden. Bild: Genève Aéroport

Der Flughafen Genf setzt Sparmassnahmen zur eigenen Sicherung um

Der Genève Aéroport ist wegen Corona in einer schweren Krise. Infolgedessen wurden für 2020 und 2021 erhebliche Sparmassnahmen ergriffen. In diesem Stadium ermöglichen es diese, auf Massenentlassungen und den dazugehörigen Sozialplan zu verzichten.

Der Luftverkehr weltweit ist seit dem globalen Ausbruch der Corona-Krise seit März 2020 stark zurückgegangen. Das gilt natürlich auch am zweiten Landesflughafen der Schweiz, dem «Genève Aéroport». Trotz einer kurzweiligen Belebung des Verkehrs in den Monaten Juli und Anfang August geht der Traffic seit Ende der Sommerferien wieder zurück. Der Flughafen Genf meldet nun, dass im September die Zahl der Passagiere um 75 Prozent niedriger ausfiel als im September 2019. Die Generaldirektion schätzt, dass die Zahl der Passagiere im Jahresdurchschnitt 2019 um mindestens 60% niedriger sein wird.

Angesichts dieser jüngsten Entwicklung wird der Flughafen Genf im Jahr 2020 einen Verlust von mindestens 100 Millionen Franken realisieren. Um dieser Situation zu entgegnen, hat die Generaldirektion für 2020 bereits mehrere dringende Massnahmen in Angriff genommen. Mitte März wurde die Kurzarbeit eingeführt. Einstellungen wurden gestoppt und Ersatz aufgrund von Fluktuation streng begrenzt. Befristete Verträge wurden nicht verlängert, und der Vorruhestand wurde gefördert. Insgesamt werden am Flughafen Genf ab 2021 somit 56 Stellen weniger vorhanden sein als noch zu Beginn dieses Jahres. Dabei handelt es sich um nicht erneuerte befristete Verträge (23; 25 FTE), Vorruhestandsregelungen (6; 95 FTE) und nicht ersetzte natürliche Fluktuation (25; 80 FTE).

Es wurde überdies eine Reihe weiterer Sparmassnahmen ergriffen, wie die Reduzierung von Zeitarbeitskräften und Ausbildungskosten, die Kürzung oder Abschaffung von Prämien und das Einfrieren von Rentenzahlungen. All diese Massnahmen werden bis 2021 zu einer Verringerung der Lohnsumme um 10 Prozent oder 14 Millionen Franken führen. Diese Massnahmen wurden den Sozialpartnern vorgestellt und ausführlich mit ihnen diskutiert. Seit April finden alle zwei Wochen
gemeinsame Sitzungen statt.

Reduktion der Betriebs- und Investitionsausgaben

Auf der Seite des Betriebshaushalts wurden erhebliche Ausgabenkürzungen vorgenommen: Verringerung der Ausgaben für Sicherheitsunterverträge, Wegfall der Ausgaben für Geschäftsreisen ins Ausland bis Ende Dezember 2020, 34 Prozent Kürzung des Haushalts für Gebühren und Dienstleistungen, einschliesslich der Ausgaben für die Untersuchung grosser Infrastrukturprojekte.

Die Inbetriebnahme des neuen Gebäudes für Grossraumflugzeuge, des Ostflügels, wurde aus technischen Gründen auf den 15. Dezember 2021 verschoben, da die notwendigen Tests für eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen wegen der Pandemie nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten. Die Ausgabenkürzung beläuft sich hier somit auf 30 Millionen Franken, d.h. 20 Prozent des Betriebshaushalts 2020. Darüber hinaus wurden rund 110 Projekte des Masterplans eingefroren, was einer Verringerung der Investitionen um 71 Millionen Franken für die Jahre 2020 und 2021 und um 199 Millionen Franken für die Jahre 2022 bis 2024 entspricht. Weiter wurde am 28. April 2020 erfolgreich eine neue Anleihe über 300 Millionen Franken emittiert, um die Liquidität zu erhöhen und die Erholung zu sichern.

All diese Massnahmen ermöglichen es, das derzeitige Einsparungsziel zu erreichen, ohne dass in diesem Stadium Massenentlassungen in Verbindung mit einem obligatorischen Sozialplan ins Auge gefasst werden müssen. Dieser Ansatz zielt auch darauf ab, die Fähigkeit des Genfer Flughafens zu erhalten, den Aufschwung zu bewältigen, sobald dieser eintritt. Die Leitung des Flughafens Genf hat deshalb zunächst beschlossen, den natürlichen Abgängen und der Kurzarbeit weiterhin Vorrang einzuräumen und von der Prüfung von Massenentlassungen, der Eröffnung eines Konsultationsverfahrens und der
Aushandlung eines Sozialplans im Sinne von Art. 335d ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) abzusehen. Sollte sich ein solcher Schritt dennoch als unumgänglich erweisen, würde das Verfahren in Absprache mit den Personalvertretungsorganisationen und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Flughafen Genf keinerlei staatliche Subventionen erhält und als autonome Einrichtung, die ihre eigenen Kosten tragen muss, das unternehmerische Risiko allein trägt. Die wirtschaftliche und gesundheitliche Lage sowie die Verkehrsprognosen werden in regelmässigen Abständen genau beobachtet, damit Entscheidungen ständig neu bewertet werden können. Die Situation wird Ende 2020 neu überprüft werden.

(TN)