Flug
Der Nationalrat knöpft sich aufmüpfige Passagiere vor
«Unruly Passengers» beschäftigen die Flugbranche schon seit Jahren - und dies in zunehmendem Masse. Es handelt sich dabei um Flugpassagiere, die gegenüber anderen Fluggästen oder der Besatzung aggressiv oder gewalttätig auftreten oder auch am Flughafen oder im Flugzeug randalieren. Verantwortlich für die Wutausbrüche sind nicht selten Alkohol und Drogen, aber auch Stress, lange Wartezeiten oder neuerdings auch neue Hygieneregeln an Bord. Woche für Woche bietet sich Stoff für unser freitägliches Kuriositätenkabinett der Reisewelt aufgrund dieser «Unruly Passengers».
Das lässt sich auch in Zahlen belegen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die strafrechtliche Untersuchung von Vorfällen zuständig, die von den Fluggesellschaften angezeigt werden. Das Amt ist seit einigen Jahren mit einer bedeutenden Zunahme solcher Fälle konfrontiert: Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200. Bisher konnten diese renitenten Passagiere jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.
Deshalb hat sich auch das Parlament mit diesem Problem befasst. Der Nationalrat verabschiedete nun eine damit einhergehende Anpassung der Protokolländerung und des Luftfahrtgesetzes mit 182 zu 0 Stimmen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Schadenersatzansprüche der Airlines geregelt
Die Anpassung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen trage der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.
Im Protokoll ist neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.
Weiter wird die Definition des Zeitraums eines Fluges ausgedehnt. Ein Luftfahrzeug gilt demnach als im Flug befindlich von dem Augenblick an, in dem alle Aussentüren nach dem Einsteigen geschlossen worden sind, bis zu dem Moment, in dem eine dieser Türen zum Aussteigen geöffnet wird. Bisher begann der Flug mit dem Start und endete mit der Landung.