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Die Lufthansa Group sorgt für klare Regeln hinsichtlich Maskenpflicht. Bild: Luftansa Group

Lufthansa Group toleriert weniger Ausnahmen bei der Maskenpflicht an Bord

Für das Fliegen ohne Maske gibt es nur noch, wenn das ärztliche Attest auf einem vorgegebenen Formular eingereicht wird. Und selbst dann wird Personen ohne Maske eine zusätzliche Pflicht auferlegt. Das sind die Details.

Bock auf Gesichtsmasken hat bekanntlich niemand - doch die meisten Passagiere in Verkehrsmitteln, in denen das Tragen der Masken inzwischen fast durchwegs Pflicht ist, beugen sich der Regel eigentlich problemlos. Dann gibt es aber jene Personen, die tatsächlich aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Und dann gibt es noch jene, die zwar eine Maske tragen könnten, sich aber damit nicht abfinden wollen und sich fingierte Arztzeugnisse ausstellen (lassen).

Offenbar will man nun bei der Lufthansa Group, zu welcher bekanntlich auch Swiss gehört, nicht mehr einen unübersichtlichen Urwald unterschiedlichster Arztzeugnisse über sich ergehen lassen. Deshalb schränken die Airlines der Lufthansa Group die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Ab dem 1. September 2020 ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmässigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist. So wird ein Höchstmaß an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet.

Fluggäste werden ab sofort umfangreich über die neuen Vorgaben informiert, etwa auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen der Airlines sowie per E-Mail. Dies soll Kunden die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die geänderten Regeln einzustellen.

Die Airlines der Lufthansa Group haben bereits Anfang Mai eine Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge eingeführt und gehörten damit zu den ersten Fluggesellschaften weltweit. Ausnahmen waren hiervon auch bisher nur mit ärztlichem Attest möglich. Mit den neuen Regeln zur Maskenpflicht wird nun ein noch besserer Schutz für alle Fluggäste sichergestellt.

(JCR)