Flug

Swiss reaktiviert die automatisierte Ticketerstattung in allen Reservationssystemen für Reisebüros. Bild: 🇨🇭 Claudio Schwarz | @purzlbaum

Swiss führt die automatisierte Rückerstattung wieder ein

Die Airline reaktiviert per 27. Juli 2020 die automatisierte Ticketerstattung in allen Reservierungssystemen (GDS) für Reisebüros.

Diese Nachricht dürfte Reisebüros freuen: Swiss, Austrian Airlines und Lufthansa haben angekündigt, per 27. Juli die automatisierte Ticketerstattung in allen Reservierungssystemen (GDS) für Reisebüros wieder aufschalten. Damit wollen die Airlines die Erstattungsanträge mit einer kürzeren Wartezeit abwickeln.

Die Swiss teilt ausserdem mit, dass bereits ein grosser Teil der älteren Rückzahlungsanträge von Reisebüros sowie Einzelpersonen ausgezahlt werden konnte. Zudem konnten laut der Airline die Mechanismen bei automatisierten Erstattungen angepasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.

Mit der Reaktivierung der automatisierten Erstattungen werden wir die Geschwindigkeit der Auszahlungen weiter erhöhen können», sagt Tamur Goudarzi Pour, CCO von Swiss. Ziel sei es, bis Ende August alle Anfragen abzuarbeiten, die vor Anfang Juli bei der Airline eingegangen sind. Gleichzeitig entschuldigt sich die Airline für die lange Wartezeit und die daraus entstandene Mehrarbeit. Sie versichert, dass die Kapazitäten in den zuständigen Abteilungen erhöht wurden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Bereits eingereichte Rückerstattungsanträge bleiben gültig

Haben Reisebüros bereits Rückerstattungsanträge über BSPlink eingereicht, werden diese so schnell wie möglich bearbeitet. Die Rückerstattungen für die Flüge bis Ende Juni können aber dennoch vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Reisebüromitarbeitende haben die Möglichkeit die Zahlung zu beschleunigen, in dem sie die Rückerstattung über das GDS oder NDC für Tickets oder EMDs, die bereits über BSPlink eingereicht wurden, selber vornehmen. Dabei muss der ursprüngliche Erstattungsbetrag nicht gelöscht werden. Die Swiss wird den Antrag im BSPlink löschen, wenn die Self-Service-Rückerstattung auf den Status der unbenutzten Coupons «R» (erstattet) geändert hat.

(NWI)