Flug

Die Swiss hat den Rückerstattungsprozess für bezahlte, aber nicht abgeflogene Flugtickets jetzt intensiviert. Bild: Rémy Steiner Photography

Swiss will Erstattungsprozess wieder aufnehmen

Positive Signale der Swiss für Reiseveranstalter, Reisebüros und Passagiere: der Rückerstattungsprozess offener Kundengelder soll «so bald als möglich» erfolgen.

Wie heute Morgen der Schweizer Reise-Verband (SRV) seine Mitglieder informiert, habe die Swiss nach einem konstruktiven Austausch, die Rückzahlungen gestartet. Zudem soll die Kommunikation zwischen Airline und Verband verbessert werden. Hierzu wird nun ein eXperts Coronovirus Info Hub aufgeschaltet und laufend aktualisiert.

Die Swiss mobilisiere derzeit alle verfügbaren Ressourcen und Mitarbeiter, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen. Ziel sei es, so bald als möglich die regulären Rückerstattungsprozesse wieder einzuführen. Zudem sollen bis auf weiteres alle Buchungsklassen frei umbuchbar sein, allenfalls gegen Tarifdifferenz.

Um im Sommer 30-40% des ursprünglichen Flugplans und im Herbst etwa 85% aller Ziele durchzuführen, ist es wichtig, die Rückbestätigung im PNR zu erfassen. So kann ein stabiler und zuverlässiger Flugplan garantiert werden. Als zusätzlicher Anreiz bietet die Swiss den Reisebüros für jedes Flugticket 10 Franken, der gemäss Ticketing Waver Policy 2011 / 2012 neu ausgestellt wird.

Die Swiss garantiert weiter, ihre Passagiere aus europäischen Destinationen bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen aufgrund von COVID19-Beschränkungen wieder in die Schweiz zurückzubringen. Die zusätzliche integrierte AXA Versicherungsleistung ist nur via NDC buchbar.

Appell an alle Fluggesellschaften

Weiter richtet sich der SRV mit einem Appell an alle weiteren Fluggesellschaften: «Wir fordern alle Airlines von A (wie Air Canada) bis Z auf, kulante Stornierungen von Kunden mit Einreisesperre oder Quarantänemassnahmen anzubieten, die Rückerstattung via GDS-Option wieder zu öffnen und die Erstattungen effizient und schnell zu bearbeiten.»

Der SRV fordert die Airlines auf: «Schaffen Sie Sicherheit und ändern Sie Ticketlimiten auf z.B. 14 Tage vor Abflug und passen Sie Ihre Annullationsbedingungen auf keine oder geringe Spesen an. Wir alle wollen in Zukunft wieder mehr Kunden, denken wir also nachhaltig und kundenorientiert.»

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dachverband ECTAA sammelt der SRV Informationen über:

  • Fluggesellschaften, die keinen offenen Rückerstattungskanal haben.
  • Fluggesellschaften, die die festgelegten Zeitvorgaben gemäss Resolution 824r zur Genehmigung der Rückerstattung nicht einhalten.
  • Nachweis der Nichteinhaltung

In der Resolution 824r heisst es: «Ensure that valid refunds on totally unused Traffic Documents are made or authorised not later than the following remittance schedule after the refund application is received from the Agent by the Carrier.»

(TN)