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Nein, Sie dürfen ihr Handgepäck nicht im Gepäckfach verstauen! So heisst es ab sofort im Flugzeug nach Italien. Bild: Tom von Strong

Italien verbietet den Gebrauch der Gepäckfächer im Flugzeug

Um die direkten Kontaktmöglichkeiten im Flugzeug weiter zu reduzieren, greift die italienische Regierung zu einer ungewöhnlichen Massnahme. Immerhin kann das Gepäck gratis eingecheckt werden.

Die Coronavirus-Pandemie hat bei Fluggesellschaften schon zu allerhand neuen Prozeduren und Regeln an Bord geführt; medial ausgeschlachtet wurde bislang vor allem die Maskenpflicht im Flugzeug. Die italienische Regierung geht nun noch einen Schritt weiter und hat eine Massnahme angeordnet, die ziemlich aussergewöhnlich ist: Seit letztem Freitag (26. Juni) ist die Mitnahme von Handgepäck auf Flügen von und nach Italien sowie auch auf nationalen Flügen nicht mehr gestattet. Die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC hat die nach Italien fliegenden Airlines letzte Woche dahingehend informiert.

Wobei, genau genommen ist es nicht ganz so schlimm: Der Gebrauch der Gepäckablagen über den Sitzen ist nicht mehr gestattet. Dies, um möglichst wenig Nahkontakt zwischen Passagieren zu verursachen und das Berühren von Gegenständen anderer Passagiere zu verhindern. Mit anderen Worten: Erlaubt sind nur noch kleine Handgepäckstücke, welche sich unter dem Vordersitz verstauen lassen; wer mit Rollis und grösseren Gepäckstücken zum Flughafen kommt, muss diese einchecken.

Das Problem ist, dass die noch erlaubten Handgepäck-Dimensionen somit natürlich nicht klar kommuniziert werden können, weil sie je nach Flugzeugtyp und Airline variieren können. Bei Alitalia beispielsweise darf kein Handgepäckstück grösser sein als 36x45x20 cm. Das entspricht etwa einer grösseren Damenhandtasche oder einem kleinen Rucksack.

Die ENAC hatte eigentlich bereits in einem Communiqué vom 12. Juni darauf hingewiesen, dass grosses Handgepäck nicht mehr mit an Bord sollte. Offenbar wurde dies aber nicht befolgt bzw. von den Airlines auch nicht eingefordert, weshalb die ENAC am 26. Juni aktiv eine weitere, mehr verbindliche Mitteilung erliess. Wobei auch hier wieder Spielraum offen gelassen wird: Das Verbot der Gepäckablage ist nur dann strikt umzusetzen, wenn die Regeln des Social Distancing an Bord nicht eingehalten werden können. Sprich, kann jeder Passagier wegen tiefer Belegung ein Gepcäkfach quasi für sich benutzen, dass ist es doch zulässig. Aber woher soll ein Passagier vor Abflug wissen, wie stark der Flug gebucht sein wird? Das wird man frühestens beim Check-in erfahren. Darüber hinaus verlangt Italien, dass das zu grosse Handgepäck von der Airline gratis eingecheckt werden muss. Ob das bei Fluggesellschaften wie Ryanair, die für eingechecktes Gepäck stets Geld verlangt, auf Verständnis stösst? Und was ist mit jenen, die beispielsweise dafür bezahlt haben, eben grosses Handgepäck mit an Bord nehmen zu dürfen?

Die Direktive ist sicherlich gut gemeint und aus rein hygienischen Gründen nachvollziehbar, in der Praxis jedoch schwierig umsetzbar - was zu weiterem Verunsicherungs- oder gar Frustpotenzial bei Flugreisenden führen kann.

(JCR)