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Die ICAO plädiert für eine Maskentragepflicht auf Flugreisen. Bild: Adobe Stock

Kommt nun doch die Maskenpflicht auf Flugreisen?

Temperaturmessungen, Maskentragepflicht und das Vorgelegen eines Gesundheitsnachweises: Die Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen hat gemeinsam mit der WHO und der IATA Empfehlungen für sichere Flugreisen veröffentlicht. Diese sind mit den Massnahmen des Flughafen Zürich und der Swiss nicht deckungsgleich.

Am Pfingstmontag (1. Juni) hat die Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (ICAO) die gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Luftverkehrsvereinigung (IATA) erarbeiteten Empfehlungen für sichere Flugreisen veröffentlicht. Diese sehen unter anderem vor, dass Passagiere für eine Flugreise einen Gesundheits-Nachweis vorlegen sollen, die Körpertemperatur vor und nach der Reise gemessen wird und eine Maskentragepflicht sowohl im Flugzeug, als auch in den Terminals der Airports eingeführt wird.

Diese neuen Empfehlungen der internationalen Organisationen widerspiegeln sich teilweise nicht im kürzlich publizierten Schutzkonzept des Flughafens Zürich, der Swiss, Swissport und der Kantonspolizei Zürich. So wird den Reisenden beispielsweise keine Tragepflicht für die Schutzmasken vorgeschrieben oder Temperaturmessungen am Flughafen durchgeführt - es sei denn eine Airline wünscht dies. Bei der Erarbeitung des Konzepts haben sich die Unternehmen auf die Empfehlungen der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit berufen.

Die Vorschläge der internationalen Organisationen sind zwar nicht verpflichtend, jedoch wird darauf plädiert, dass Regierungen und Behörden, Betreiber von Flughäfen sowie die Fluggesellschaften weltweit einheitliche Regeln einführen. Es ist also durchaus denkbar, dass die Swiss und der Flughafen Zürich ihr Schutzkonzept noch einmal gemäss den neuen Empfehlungen überarbeiten. Eine entsprechende Anfrage wurde bei den Unternehmen platziert, bis Redaktionsschluss war die Stellungnahme vom Flughafen Zürich noch ausstehend.

E-Tickets, keine Schlangen, ein Meter Abstand

Neben den bereits erwähnten Massnahmen rät die ICAO ferner dazu, anstelle von ausgedruckten Flugtickets die elektronischen zu verwenden. Darüber hinaus sollen an den Flughäfen kontaktlose Technologien wie Gesichts- oder Iriserkennung wenn immer möglich zum Einsatz kommen und an den Sicherheitskontrollen wird zur Vermeidung von physischem Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Passagieren geraten.

An Bord rät die Organisation zu einem Mindestabstand von einem Meter - gleichzeitig wird aber nicht gefordert, dass beispielsweise der Mittelsitz freigehalten wird. Dies mit der Begründung, dass die Fluggesellschaften warnen, dass mit solch einer Vorschrift die Wirtschaftlichkeit gefährdet würde. Wie dieser Abstand in der Praxis konkret gewährleistet werden soll, bleibt also unklar. Darüber hinaus sollen sich die Reisenden so wenig wie möglich bewegen und die Schlangenbildung vor den Toiletten unterbunden werden.

Damit Flugbegleiter vor einer möglichen Infektion geschützt sind, sollen sie mit spezieller Schutzausrüstung ausgestattet werden. Dazu gehören etwa medizinische Masken, Schutzschirme für das Gesicht und Handschuhe.

(NWI)