Flug

Swiss und Edelweiss wollten den Entscheid der EU abwarten, bevor sie sich zu Kundengeldrückzahlungen verbrindlich verpflichten. Viel weiter ist man heute allerdings nicht. Bild: Swiss

Die Airlines sind mit den EU-Entscheiden überhaupt nicht glücklich

Die von der EU definierten Vorgaben zur Gutscheinlösung seien nicht verbindlich und könnten möglicherweise für Wettbewerbsverzerrungen sorgen. Schweizer Reisebüros hoffen nun auf sofortige Rückzahlungen.

Die Stellungnahme der Swiss zur Annahme des Vorstosses von Lars Guggisberg, wonach sie gemeinsam mit der Edelweiss zur Rückzahlung der Kundengelder per 30. September gezwungen wird, sorgte für Missmut bei vielen Reisebüros: «Sollte es beim Thema Rückerstattung keine europäische Lösung geben, werden Swiss und Edelweiss die Auflage erfüllen», hiess es da. Wie Lars Guggisberg gegenüber Travelnews klarstellte, konnten die Airlines darauf hoffen, dass die EU eine allgemeingültige Gutscheinlösung erlässt, welche infolge eines bilateralen Vertrags mit der EU den Willen des Parlaments noch hätte übertrumpfen können.

Was die EU heute jedoch entschieden hat, ist eher mau. Die EU-Kommission empfiehlt, dass Gutscheine für Reisen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden mussten, mindestens ein Jahr lang gültig sind. Demnach sollen Airlines und Reiseanbieter in ihren Gutscheinen den Kunden die gleichen Flug- und Reisebedingungen gewähren wie in der ursprünglichen Buchung. Wer seinen Gutschein letztlich doch nicht nutzen wolle, soll das Recht auf vollständige Rückzahlung haben - bis zu zwölf Monate nach Ausstellung des Gutscheins. Die Mitgliedsstaaten sollen aufgefordert werden, solche Gutscheine zu garantieren. Das soll Kunden ermutigen, nicht auf einer Rückzahlung zu bestehen.

Das bringt die Airlines auf die Palme. «Die Führungsschwäche der EU wird die Probleme der Airlines nicht beheben, sondern diese möglicherweise noch verschlimmern», schreiben die Verbände Airlines for Europe (A4E), International Air Transport Association (IATA), Airlines International Representation in Europe (AIRE) und European Regions Airline Association (ERA) heute in einem gemeinsamen Statement. Oder anders formuliert: Dadurch, dass die EU nicht entschieden hat, sondern nur empfiehlt, bleibt weiterhin sehr viel Interpretationsspielraum offen. Darüber hinaus wurde der Antrag der Airlines, das Passagierrechtsgesetz EU261 notfallmässig auszusetzen, damit Rückzahlungen später erfolgen können, von der EU ignoriert.

So schreiben die Verbände weiter: «Die EU-Empfehlung ist enttäuschend und verwirrend, weil die Empfehlungen nicht bindend sind, jedoch Erwartungen hinsichtlich der Bestimmungen der Gutscheine wecken. Einige Airlines können den von der EU formulierten Bedingungen möglicherweise besser entgegenkommen als andere. Darüber hinaus können die Empfehlungen in den verschiedenen EU-Märkten unterschiedlich ausgelegt werden, was Marktverzerrungen begünstigt. Ebenso bleiben Passagiere verunsichert darüber, was sie nun konkret von den Gutscheinprogrammen erwarten dürfen, zumal diese von Land zu Land verschieden sein werden.»

Mit den weiteren Empfehlungen der EU - dass Fluggesellschaften beispielsweise die Mittelsitze nicht freihalten müssen, aber Passagiere innerhalb der EU in Flugzeugen und an Flughäfen einer Maskenpflicht unterstellt werden - scheinen sich die Airline-Verbände abfingen zu können. Zumindest wird hierzu kein Wort geschrieben.

9,2 Milliarden Euro sind geschuldet

Per 2. Mai sind laut den Verbänden rund 9,2 Milliarden Euro allein für Rückvergütungen geschuldet - und dies betrifft nur Europa, weltweit soll sich diese Zahl laut IATA um die 35 Milliarden Euro bewegen. Dies mag zwar dem Recht entsprechen, doch sei dieses Recht niemals daraufhin ausformuliert gewesen, dass man mit solchen Massenannullierungen klarkommen muss. Deshalb hätten die Airlines bereits seit März die Flugpassagierrechtsregulierung zumindest temporär abändern wollen, per Notrecht. Trotz frühen Verhandlungen - Travelnews berichtete darüber - wurde nun diesbezüglich nichts entschieden.

Thomas Reynaert, Managing Director von A4E, erklärt: «Passagiere haben ein klares Anrecht auf Rückvergütung ihrer Tickets. Wir sind allerdings der Meinung, dass ein Gutschein oder eine verzögerte Rückzahlung einen fairen und vertretbaren Kompromiss darstellen, angesichts der nie dagewesenen Liquiditätsprobleme bei zahlreichen Airlines.» 16 EU-Mitgliedsstaaten hätten sich zugunsten solcher Gutscheinlösungen ausgedrückt, dazu auch Länder ausserhalb der EU wie etwa Kanada. Dass die EU gar nicht darauf eingegangen sei, sei eine «Riesenenttäuschung». Nun seien bis zu 6,7 Millionen Jobs bei Airlines in Gefahr, wird behauptet.

Sylviane Lust, Generaldirektorin von AIRE, führt aus: «Diese katastrophale Situation wird letztlich den Konsumenten schaden, da es weniger Routen und höhere Preise bedeuten wird. Wir benötigten echtes Leadership von der EU-Kommission, mit einheitlichen Regelungen für alle Airlines, und erhalten nun das Gegenteil davon, mit Empfehlungen, die lediglich Marktverzerrungen mit sich bringen.»

Den Schweizer Reisebüros dürfte dies herzlich egal sein. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) will nun jedenfalls im Rahmen von Gesprächen mit Swiss diese auffordern, so rasch als möglich die Rückzahlungen einzuleiten und nicht bis zum 30. September zuzuwarten. Allerdings wäre auch eine in Brüssel gesetzlich verankerte Gutscheinlösung gar nicht so schlimm gewesen: Dies würde nämlich heissen, dass ein Reisebüro ermächtigt ist, die Gutscheine der Airline weiterzugeben, und somit keine gesetzliche Verpflichtung mehr hat, Geld rückzuvergüten...

(JCR)