Flug

Das EDA holte insgesamt über 7000 im Ausland blockierte Personen mit Charterflügen von Swiss, Edelweiss und Helvetic Airways zurück in die Schweiz. Bild: JCR

Die Repatriierungs-Flüge kosteten das EDA netto rund 2 Millionen Franken

Jean-Claude Raemy

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) schliesst diese Woche die grösste Rückholaktion seiner Geschichte ab. Wir haben Details zur Finanzierung und zu den Modalitäten der Rückflüge zusammengetragen.

Heute Mittwoch (29. April) landet der vorerst letzte Repatriierungsflug des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zürich, und bringt Reisende aus Accra (Ghana), Abidjan (Elfenbeinküste) und Ouagadougou (Burkina Faso) in die Schweiz zurück. Damit wird die grösste Rückholaktion aller Zeiten des EDA vorerst abgeschlossen; in einer weiteren Phase wird das EDA nun weiterhin gestrandeten Reisenden (Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Schweiz zurückkehren können oder wollen) Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten bieten.

Wer hat die Rückholaktion finanziert? Wie viel mussten die gestrandeten Passagiere selber berappen? Und musste man sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben? Travelnews hat beim EDA die wichtigsten Antworten rund um die Rückholaktion #flyinghome eingeholt. Die Antworten erhielten wir von EDA-Sprecherin Elisa Raggi.


Wie sieht die Finanzierung der Repatriierungsflüge aus?

Der Bund hat die Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten, die sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen, werden von den Reisenden mitgetragen. Ihre Beteiligung entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug.

Wie viel mussten die Passagiere denn bezahlen?

Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Für Kurzstreckenflüge (bis 1500 km) wird die Kostenbeteiligung 400 Franken betragen, für Mittelstreckenflüge (1500 bis 3500 km) 600 Franken und für Langstrecken (über 3500 km) 1100 Franken. Für Flüge über 12'000 km werden sich die Passagiere mit 1700 Franken beteiligen müssen.

Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der Kosten für die gesamte Rückholaktion zu decken. Das EDA beteiligt sich zu rund 20 Prozent an den entstandenen Repatriierungsflügen. Damit entstehen dem EDA netto Kosten von rund 2 Millionen Franken.

Was lässt sich zur «Demographie der Repatriierten» sagen?

Für die Repatriierungsflüge genossen Schweizer Staatsangehörige mit vorübergehendem Aufenthalt im Ausland (Touristen) sowie ihre engsten, auch ausländischen Familienangehörigen (Partner und Kinder), liechtensteinische Reisende mit Wohnsitz in Liechtenstein oder der Schweiz sowie ausländische Personen mit gültiger Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erste Priorität. Sofern auf einem Flug genügend Plätze vorhanden waren, wurden reisende Personen der Nachbarstaaten (Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich) und weiterer EU-/EFTA-Staaten eingeladen, von den Flügen zu profitieren, sofern sie ihre Absicht nachweisen konnten, von der Schweiz in ihr Heimatland weiterzureisen. Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die einer Covid-Risikogruppe angehören oder sonstige medizinische Bedürfnisse haben, wurden für die Flüge ebenfalls berücksichtigt.

34 Flüge sind bereits abgeschlossen, ein letzter Flug ist im Gange. Damit kehrten insgesamt 7163 im Ausland blockierte Personen zurück. Darunter sind 4065 Schweizer Staatsangehörige. Die übrigen 3098 Passagiere stammen aus anderen Ländern, zu zwei Dritteln europäischen. Ungefähr jeder dritte dieser ausländischen Passagiere hat Wohnsitz in der Schweiz. Im gleichen Zeitraum konnten mehr als 1900 Schweizer Bürgerinnen und Bürger dank Repatriierungsflügen anderer Staaten heimkehren.

Bei der Berechnung der Preise gab es keine Unterscheidung. Die Personen, die von den Rückflügen profitierten, verpflichteten sich vor der Abreise, die Kosten für den Rückführungsflug zu erstatten, und gaben dem EDA ihre Kontaktdaten bekannt. Sie unterzeichneten eine Einverständniserklärung. Auf dieser Grundlage wird das EDA denjenigen, die von einem Repatriierungsflug profitiert haben, in Kürze eine Rechnung zustellen.

Wie wurde hinsichtlich der angebotenen Repatriierungsflüge priorisiert? Sprich, welches waren die entscheidenden Kriterien, einen Charterflug aufzulegen?

Die Auswahl der Reiseziele und die Organisation der Rückholflüge stützte sich auf verschiedene Kriterien, die als Ganzes bewertet werden müssen: keine kommerziellen Flüge verfügbar, keine alternativen Reisemöglichkeiten, Anzahl der Passagiere, technische Möglichkeiten (Überflug- und Landegenehmigungen), Risiken im Zusammenhang mit der sicherheits- und medizinischen Situation vor Ort usw. Wir haben auch mit mehreren europäischen Staaten zusammengearbeitet, um Sitzkapazitäten in den Flugzeugen möglichst effizient zu nutzten.

Was wurde den heimgekehrten Passagieren empfohlen? Mussten diese in Quarantäne oder nicht?

Das BAG fordert gesunde Reisende ohne Krankheitssymptome nicht auf, sich in eine Selbst-Quarantäne zu begeben. Empfohlen wird stattdessen, nach Rückkehr in die Schweiz die Instruktionen des BAG zu befolgen und bei Symptomen entsprechende Massnahmen zu ergreifen (Flyer BAG «Willkommen zurück in der Schweiz – Verhaltungsregeln» vom 25.03.2020).

Manche Personen flogen recht spät noch in die Ferien, als die Pandemie bereits in Europa angekommen war (allerdings noch nicht als Pandemie betitelt). Diese mussten auch zurückgeholt werden. Nimmt das der Bund hin oder gibt es allenfalls noch juristische Nachspiele wegen mangelhafter Eigenverantwortung?

Das EDA hat nach der Aufforderung des Bundesrates an die Reisenden vom 16. März 2020, sofort in die Schweiz zurückzukehren, auf die Eigenverantwortung der Personen gemäss Art. 5 des Auslandschweizergesetzes hingewiesen. In der Tat haben viele Reisende trotz den erschwerten Bedingungen selbständig eine Rückreise organisiert. Mit der sich verschärfenden Lage weltweit und den äusserst einschneidenden Reiseeinschränkungen war eine eigenverantwortliche Rückreise teilweise nicht mehr möglich. In diesen Fällen hat das EDA mit den Repatriierungsflügen subsidiär Unterstützung geleistet.