Flug

Wegen der aussergewöhnlichen Umstände werden die Passagierrechte, was Entschädigungen betrifft, eingeschränkt. Bild: asawinklabma

EU-Leitlinien sehen abgeschwächte Passagierrechte vor – Airlines dennoch enttäuscht

Bei Flugannullationen müssen Airlines keine hohen Entschädigungssummen zahlen, sagt die EU-Kommission. In Jubelpose fallen Airlines damit aber nicht.

Die von der EU-Kommission veröffentlichen Leitlinien für Verkehrsunternehmen während der Corona-Krise sehen etwa vor, dass Airlines bei Annullationen keine hohen Entschädigungssummen zahlen müssen. Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände würden die Leitlinien nicht im üblichen Umfang gelten. Die von Behörden ergriffenen Maßnahmen um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, würden den normalen Geschäftsbetrieb von Verkehrsunternehmen stark beeinträchtigen und weitgehend ihrer Kontrolle entziehen.

Mit der Etablierung neuer Leitlinien will die EU-Kommission einheitliche Rechte für alle Reisenden sichern und gleichzeitig die Kosten der Transportunternehmen senken. EU-Verkehrskommissarin Adina Valean legte bei der Vorstellung den Fokus vor allem auf Entschädigungszahlungen.

Sie nannte etwa die Kommission, die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges durch die die Airline weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum .Die dann üblichen festen Kompensationssummen, die den eigentlichen Ticketpreis oft weit übersteigen, müssen vorerst nicht gezahlt werden. Der Ticketpreis müsse aber erstattet werden. Die Unternehmen könnten auch Gutscheine anbieten.

Für uneingeschränkte Betreuung von Passagieren verantwortlich?

Airlines bezeichnen nun die neuen Richtlinien der Europäischen Kommission aber als nicht ausreichend. «Die neuen Richtlinien sind enttäuschend und nicht hilfreich und bleiben weit hinter den einfachen und vorübergehenden Erleichterungen zurück, die Fluggesellschaften gefordert hatten», melden die IATA  und die Vereinigung Airlines for Europe (A4E).

Es sei keine Flexibilität bei der Beschränkung von Verpflichtungen geboten. Dies bedeute, dass Fluggesellschaften möglicherweise für die uneingeschränkte Betreuung von Passagieren verantwortlich seien, die aufgrund von Regierungsentscheidungen zur Grenzschliessung gestrandet sind, so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung.

«Die Kommission scheint die Krise der Fluggesellschaften in Europa erheblich zu unterschätzen», sagte Rafael Schvartzman, Regional Vice President Europe bei der IATA. Angesichts einer «Cashflow-Katastrophe» könnten viele Fluggesellschaften nur Gutscheine anstelle der sofortigen Rückerstattung von Bargeld für stornierte Flüge anbieten. «Diese Richtlinien bieten leider nicht die Klarheit, die EU-Fluggesellschaften mit Bargeldproblemen benötigen», sagt A4E-Geschäftsführer Thomas Reynaert. Man erwarte, dass die Mitgliedstaaten des Europäischen Rates vor dem Sommer eine Einigung über die Überprüfung der Verordnung erzielen.

(GWA)