Flug

Wer zwischen jetzt und dem 30. April mit United von und nach den USA fliegt, kommt in den Genuss grösstmöglicher Kulanz. Bild: United Airlines

United behält tägliche Zürich-Flüge bei

Bis zum 19. März wird aus der Schweiz normal weitergeflogen, darüber hinaus wird unter anderem die tägliche Verbindung von Newark nach Zürich beibehalten. Die Route nach Washington wird ab Zürich und Genf ausgesetzt.

Das faktische Einreiseverbot in die USA zwingt die Airlines, sich zu reorganisieren. Swiss bzw. die Lufthansa Group haben früh reagiert. Aus Schweizer Sicht wesentlich ist nun auch zu erfahren, wie es mit den anderen Nonstopverbindungen in die USA aussieht.

Der grösste Player nach der Swiss ist deren Star-Alliance- und Atlantic-Joint-Venture-Partner United Airlines. Diese hat soeben kommuniziert, wie es weitergeht: United wird den regulären Flugverkehr gemäss Flugplan zwischen den USA und Europa bis zum Donnerstag, 19. März aufrecht erhalten. Danach wird gemäss aktuellem Planungsstand weiterhin täglich zwischen Newark und Zürich, Brüssel, Paris und Amsterdam geflogen. Die Flüge von Zürich nach Washington sind temporär ausgesetzt. Ab Frankfurt wird weiterhin nach Newark, Washington und San Francisco geflogen (mit früheren Flugzeiten) und ab München nach Newark und San Francisco. Da Grossbritannien und Irland vom amerikanischen «Travel Ban» ausgenommen sind, werden 18 tägliche Flüge von und nach London sowie drei tägliche Flüge nach Dublin angeboten, ebenso bleiben Manchester und Edinburgh im Flugplan. Flüge ab anderen Flughäfen, unter anderem die Flüge zwischen Genf und Washington, sind temporär aufgehoben.

Wichtig zu wissen: United hat einen «Waiver» eingerichtet. Wer zwischen jetzt und dem 30. April mit United in die USA oder zurück fliegt, kann kostenlos umbuchen, ungeachtet dessen, wo das Ticket gekauft wurde und wohin geflogen wird. Zur Prozedur hält United auf der eigenen Website fest: «Wenn Umbuchungen stattfinden, werden 90 Prozent unserer Kunden auf Flüge gebucht, welche innerhalb von zwei Stunden nach dem ursprünglich geplanten Flug gehen. Wer mehr als sechs Stunden Differenz zwischen der ursprünglich geplanten und der effektiven Flugzeit hat, darf eine Rückerstattung beantragen. Wer zwischen zwei und sechs Stunden Differenz hat, darf den Flug annullieren und den Wert des Tickets für ein künftiges Ticket behalten. In speziellen Fällen wird das United Contact Center eine geeignete Lösung suchen.» Die Waiver-Codes sind unter diesem Link ersichtlich.

So sieht es bei den anderen aus

Travelnews hat natürlich auch bei den anderen US-Carriern mit Nonstopflügen nachgefragt. American Airlines fliegt ab Zürich nonstop nach Philadelphia, Delta Air Lines nach New York.

Per heute 10.45 Uhr ist in beiden Fällen noch nicht bekannt, wie es mit den Verbindungen nach Zürich in nächster Zeit weitergeht.

(JCR)