Flug

Haben Sie Ihren Body Mass Index gut im Griff? Malaysia Airlines hat ganz klare Vorstellungen dazu, wie schlank Flugbegleiterinnen zu sein haben. Bild: Malaysia Airlines

Entlassen wegen 700 Gramm Übergewicht

Malaysia Airlines kennt beim Aussehen ihrer Flugbegleiterinnen kein Pardon. Ein Gericht in Kuala Lumpur hat der Airline diesbezüglich nun Recht gegeben.

Eine Flugbegleiterin von Malaysia Airlines wurde entlassen, weil sie 700 Gramm zu viel wiegte. Die Frau war seit 25 Jahren bei der Fluggesellschaft angestellt und war über 50 Jahre alt. Ihr Body Mass Index (BMI) entsprach nicht mehr den Vorgaben der Fluggesellschaft. Diese hält das Aussehen der Flugbegleiter für ausserordentlich wichtig, um das Image einer Premium-Gesellschaft aufrecht zu erhalten.

Der Fall geht auf das Jahr 2017 zurück. Flugbegleiterin Ina Meliesa Hassim wurde entlassen, weil ihr BMI nicht stimmte: Bei einer Grösse von 1,57 Meter und einem Gewicht von knapp über 60 Kilo entsprach sie nicht mehr dem, was bei Malaysia Airlines als «gesund» gilt. Weitere vier Flugbegleiterinnen wurden aus demselben Grund entlassen, auch diese waren alle über 50 und hatten lange für die Airline gearbeitet. Gegen ihre Entlassung ging aber nur Frau Hassim gerichtlich vor.

Inzwischen steht das Urteil fest. Und dieses gibt der Airline recht. Das Gericht setzte sich auf den Standpunkt, dass die Airline der Klägerin genügend Zeit gegeben habe, um den körperlichen Anforderungen entsprechen zu können. Die Guidelines betreffend dem BMI wurden 2015 eingeführt und Frau Hassim habe 18 Monate Zeit erhalten, um ihr Gewicht «zu optimieren», sei jedoch bei den Überprüfungen regelmässig durchgefallen. Sie habe sogar verschiedentlich Wägungen geschwänzt.

Mit anderen Worten: Das Gericht hält - nicht zu Unrecht - fest, dass die Klägerin den Anforderungen des Arbeitgebers nicht entsprochen habe und internen Regelungen nicht gefolgt sei. Allerdings wird nicht auf die Frage eingegangen, ob so eine Regelung überhaupt rechtens sei: Die Anwälte von Frau Hassim hatten argumentiert, dass vergleichbare Premium-Airlines wie Lufthansa oder British Airways keine «BMI-Schranke» haben. Ebenso wurde argumentiert, dass das Verfehlen des Body Mass Index, verursacht durch ein Übergewicht von unter einem Kilo, kaum die Flugbegleiterin an der effektiven Ausführung ihrer Arbeit gehindert hätte. Das Gericht hielt jedoch fest, dass es der Fluggesellschaft erlaubt sei, solche Aussehensregeln aufzustellen und deren Einhaltung strikt durchzusetzen. Malaysia Airlines argumentierte ihrerseits mit dem «Image einer Premium Airline, an deren vorderster Front die Flugbegleiter und ihre Erscheinung sind» sowie mit dem Hinweis, dass Flugbegleiter imstande sein müssen, ihre Sicherheitspflichten jederzeit wahrzunehmen, wofür eine gewisse Fitness Voraussetzung ist.

Ob der ohnehin umstrittene BMI als effektiver Indikator von Gesundheit und Fitness überhaupt sinnvoll ist, wurde nicht debattiert.

(JCR)