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Die EU verlangt jetzt nach besserem Schutz vor Airline-Insolvenzen

Das EU-Parlament hat eine Resolution verfasst, welche «die Nutzung sämtlicher EU-Instrumente zur Linderung der negativen Auswirkungen im Nachgang zur Pleite von Thomas Cook» fordert. Spannend dabei: Die EU hat sich explizit für eine Integrierung von Airline-Insolvenzschutz-Lösungen in die aktuell in Revision stehende Fluggastrechtverordnung ausgesprochen.

Die Pleite von Thomas Cook hat derartige Schockwellen durch Europa geschickt, dass sich auch das Europa-Parlament damit auseinandergesetzt hat. Am heutigen 24. Oktober nun hat das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, welche Empfehlungen im Nachgang zur genannten Pleite beinhaltet.

Wörtlich heisst es darin, dass die EU-Länder «die EU-Instrumente zur Linderung der Probleme aufgrund der Thomas-Cook-Insolvenz ausnützen sollen». Insbesondere wird nahegelegt, Gebrauch des «European Social Fund» und des «Globalisation Adjustment Fund» zu machen, damit betroffene Personen zumindest ihre Löhne und Pensionsbeiträge gesichert haben. Es wird auch die Bestürzung über die 600'000 gestrandeten Touristen, die Tausenden Jobverluste, die nachgelagerten Probleme für KMUs und den allgemeinen Imageschaden für die Reisebranche zum Ausdruck gebracht. Dabei wird explizit auch auf die Möglichkeit von staatlicher Unterstützung hingewiesen - etwas, was die britische Regierung ausschlug, wodurch Thomas Cook keine Chance mehr auf Überleben hatte. Gefordert wird weiter eine europaweite Tourismusstrategie: Der Tourismus macht total 10 Prozent des BIP in Europa aus - deshalb sollte der Tourismus bei den Prioritäten der EU-Kommission aufgewertet werden und auch im kommenden EU-Budget ein spezielles Tourismusbudget mit integriert werden. Wie dies genau aussehen könnte, wird nicht formuliert.

Von besonderem Interesse sind aber die Empfehlungen, welche die EU im Airline-Bereich macht. Auf die Feststellung hin, dass seit 2017 bereits 32 Airlines Konkurs gegangen sind, verlangt die EU-Kommission Massnahmen zur Prävention einerseits von Konkursen und andererseits der Konsequenzen, welche solche Konkurse haben. Unter anderem sollen die Regeln geändert werden, welche aktuell beim Monitoring der finanziellen Situation einer Airline gelten. Vor allem aber - jetzt kommt's - sollen die Konsumenten im Fall von Airline-Insolvenzen besser geschützt sein. In der Resolution steht: «Ein Airline-Garantiefonds oder eine andere Versicherungslösung müsste in die EU-Fluggastrechteverordnung integriert werden.»

Diese Fluggastrechteverordnung befindet sich seit längerem in Revision; besonders infolge des Brexits kam es dabei zu erheblichen Verzögerungen. Dafür könnte nun ein solcher spezieller Passus hinsichtlich einer Versicherung vor Airline-Insolvenzen, welcher von der Reisebranche seit langem gefordert wird, dort gleich noch mit reingenommen werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich zur Revision noch äussern. Der europäische Reiseveranstalter- und Reisebüroverband ECTAA hat sich jedenfalls bereits erfreut gezeigt über die Resolution: «Die Insolvenz der Thomas Cook Airlines und zahlreiche weitere Airline-Pleiten zeigen, dass Konsumenten nicht gleichberechtigt behandelt werden. Reisende, welche eine Pauschalreise buchen, sind besser gegen die Pleite eines Reiseveranstalters versichert - welcher Garantien liefern muss hinsichtlich seiner eigenen Insolvenz und für die Rückführung von Passagieren wie auch für Refunds. Es gibt aber keine vergleichbare Sicherheitsleistung für Passagiere, welche ein Ticket direkt bei einer Airline kaufen.»

Würden diese Massnahmen tatsächlich in die revidierte Version der aktuellen EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 übernommen, hätte das voraussichtlich auch Auswirkungen für Schweizer Passagiere. Noch sind natürlich sehr viele Fragen offen. Aber dass die EU über ihre offiziellen Kanäle sich dermassen stark für die Reisebranche und auch für Reise-Konsumenten macht, ist bemerkenswert und aus Sicht von Letzteren auch begrüssenswert.

(JCR)