Flug

Um sein Kind unbegleitet auf dem Flugweg zu befördern, muss ab Oktober zumeist tiefer in die Tasche gegriffen werden. Bild: Steven Coffey

Allein reisende Kinder bezahlen bei der Lufthansa Group bald mehr

Für Buchungen ab dem 1. Oktober 2019 werden die Servicegebühren angepasst.

Niemand schickt sein Kind gerne allein auf Flugreisen - aber manchmal geht es eben nicht anders. Damit sich die Eltern keine Sorgen machen müssen, werden die Kinder ab der Übergabe am Flughafen bis zur Übergabe am Zielort betreut. Dieser Service ist für so genannte «Unaccompanied Minors» (UMNR) übrigens obligatorisch.

Natürlich hat diese Dienstleistung einen Preis. Bislang musste bei Swiss beispielsweise für den UMNR-Service auf Flügen innerhalb der Schweiz bzw. Europas ein Aufpreis von 70 Franken auf das Ticket bezahlt werden, bei Interkontinentalflügen kamen 120 Franken dazu.

Für Buchungen ab dem 1. Oktober 2019 wird nun die Lufthansa Group die Servicegebühren für unbegleitete Kinder in eine Gebühr nach Zonen umwandeln. Dies bestätigt Swiss-Sprecher Stefan Vasic auf Nachfrage von Travelnews, nachdem dazu in deutschen Medien bereits Artikel publiziert wurden, jedoch noch keine Mitteilung der Lufthansa Group vorlag. Demnach richtet sich die spezielle Servicegebühr nun nach der Länge der Flüge. Anbei eine Übersicht:

Daraus wird also ersichtlich, dass die Europa-/Domesticflüge bei Swiss für UMNR um 10 Franken teurer werden. Interkontinentalflüge auf mittleren und langen Distanzen sind nun auch teurer, dafür sind kürzere interkontinentale Flüge, etwa nach Nordafrika, jetzt günstiger.

Zur Erinnerung: Der UM-Service ist für allein reisende Kinder unter 12 Jahren obligatorisch, für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren optional (siehe Grafik unten). Tickets für alleinreisende Kinder sind nicht online, sondern nur über das Service Center oder im Reisebüro buchbar. Vor der Übergabe des Kindes an die Airline muss ein Betreuungsformular («Handling Advice») ausgefüllt werden; das Kind braucht pro Flugstrecke vier Kopien dieses Formulars. Zudem gibt es spezielle Einreisebestimmungen für Kinder - bei getrennten/geschiedenen Paaren braucht es möglicherweise eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.

(JCR)