Flug

Was Drohnen dürfen und vor allem nicht dürfen ist nun auch in der Schweiz verbindlich geregelt. Bild: asoggetti

Wir tun's bei Drohnen und Brexit der EU gleich

Die Schweiz hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse im Bereich der Luftfahrt beschlossen.

Zum wiederholten Mal hat der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU am heutigen 22. August 2019 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bekannt gibt, geht es dabei namentlich um eine neue Rahmenverordnung für die Flugsicherheit, welche auch Drohnen abdeckt, sowie um eine Verordnung, welche die Fortführung der Tätigkeit von Schweizer Luftfahrtbetreibern und Herstellern nach dem Brexit garantiert.

Mit ersterer Verordnung wird das Problem der Drohnen besser in den Griff gekriegt. Es werden gemeinsame Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt festgelegt; zudem wird das Mandat der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) geändert. Die neuen Vorschriften betreffen beispielsweise die Schwelle für die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber: Wenn ihre Drohnen beim Zusammenstoss mit einem Menschen mehr als 80 Joule an kinetischer Energie übertragen können, müssen sie sich registrieren lassen. Bis zum Erlass der Verordnung war die Regulierung der kleineren Drohnen für die EU problematisch gewesen, denn ihre Zuständigkeit beschränkte sich auf unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 150 kg. Für leichtere Drohnen gab es lediglich unterschiedliche und fragmentierte nationale Sicherheitsvorschriften - nun ist dies auch in der Schweiz nicht mehr der Fall.

Die zweite übernommene Verordnung zielt darauf ab, dass die EASA natürlichen oder juristischen Personen in Grossbritannien die notwendigen Bescheinigungen ausstellen kann, welche nach dem Brexit erforderlich werden. Oder anders formuliert: Schweizer Hersteller von Flugmaterial können ihre Produktion fortsetzen und Fluggesellschaften die Erzeugnisse gemäss den in der EU anwendbaren rechtlichen Anforderungen weiterhin einsetzen. Ferner unterliegen Flüge aus Grossbritannien, die auf Schweizer Flughäfen nur zwischenlanden, weiterhin der geltenden Regelung, sprich für solche Flüge sind trotz Brexit keine zusätzlichen Sicherheitskontrollen vorgeschrieben.

Die neuen Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement treten am 1. September 2019 in Kraft.

(JCR)