Flug

Skyguide sorgt für einen reibungslosen Flugverkehr und betont: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Dieser des verurteilten Fluglotsen hat niemandem geschadet. Bild: Skyguide.

Skyguide kritisiert Schuldspruch an Fluglotsen

Der Vorfall ereignete sich bereits vor sechs Jahren: Zwei Flugzeuge kamen sich über dem luzernischen Napfgebiet ungewollt nahe – der zuständige Fluglotse meldete den Zwischenfall intern und wurde nun vom Bundesgericht zu einer hohen Geldbusse verurteilt.

Ein Fluglotse der Flugsicherung Skyguide wurde vom Bundesgericht zu einer hohen Geldbusse verurteilt. Der nun gebüsste Vorfall liegt bereits sechs Jahre zurück: Im April 2013 kamen sich über dem Napfgebiet (LU) eine Maschine der Ryanair sowie eine der TAP ungewollt nahe. Die boden- und luftseitigen Sicherheitsnetze haben dabei wie vorgesehen funktioniert, sodass die Situation rasch entschärft werden konnte. Es kam dabei weder zu Personen- noch Sachschaden.

Der Flugverkehrsleiter und einer der beteiligten Piloten meldeten den Vorfall, wodurch eine interne und externe Untersuchung eingeleitet wurde. Sechs Jahre später wurde der diensthabende Fluglotse nun vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Erstmals ist in der Schweiz somit ein Flugverkehrsleiter rechtskräftig verurteilt worden.

«Verurteilungen machen die Aviatik nicht sicherer»

Skyguide zeigt sich über diesen Entscheid enttäuscht. Dass Fluglotsen Fehler melden könnten, ohne disziplinarische Konsequenzen zu befürchten, trage wesentlich dazu bei, dass der Flugverkehr kontinuierlich noch sicherer gemacht werden könne. Natürlich gelte das nicht für mutwillige oder grobfahrlässig begangene Fehler. Aber aus solchen freiwilligen, ehrlichen und umfassenden Meldungen könne die Organisation rasch Verbesserungen ableiten und unterstützende Massnahmen treffen. Diese Sicherheitskultur und die damit eingehenden Lernprozesse hätten die Luftfahrt in den vergangenen fünfzig Jahren zum sichersten Transportmittel überhaupt gemacht.

In einer Mitteilung hält Skyguide fest: «Gerichtsprozesse und Verurteilungen machen die Aviatik nicht sicherer, sondern gefährden die stetige Weiterentwicklung der hohen Sicherheit im Schweizer Luftverkehr. Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Ahndung eines Vorfalles darstellt, bei welchen das Sicherheitssystem wie erwartet funktioniert hat und bei dem es zu keinem Personen- oder Sachschaden gekommen ist.»

Der für den Vorfall verantwortliche Fluglotse darf seinen Job bei Skyguide jedenfalls behalten.

(LVE)