Flug

Durch die Gebühren-Erhöhung sollen möglichst wenig lärmintensive Flugbewegungen in den sensiblen Tagesrandstunden und zur Nachtzeit erfolgen. Bild: ZRH

Mit höheren Gebühren gegen Nachtflüge

Um die Flüge in der Nacht zu minimieren, erhöht der Flughafen Zürich die Gebühren für Tagesrand- und Nachtstunden. Mit dieser Massnahme hofft man auf eine bessere Verteilung der Flüge über den Tag.

Ab Mitte September treten die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigten Gebühren in Kraft. Durch die Anpassungen sollen Flüge ausserhalb der Randzeiten geplant und gleichzeitig lärmarme Flugzeugtypen eingesetzt werden. Dafür wurden die verschiedenen Typen in fünf Lärmkategorien eingeteilt, wobei Kategorie 1 die lärmreichste ist. Die Swiss kann aufatmen, für sie gibt es zwischen 21 bis 23 Uhr sowie 6 und 7 Uhr Vergünstigungen, um einem Wettbewerbsnachteil zu entgehen.

Wird in der Sperrzeit zwischen 23.30 und bis 6 Uhr geflogen kann das teuer werden: Zwischen 800 bis 18‘000 Franken müssen Flugzeuge in der lautesten Lärmklasse bezahlen. Mit diesen drastischen Erhöhungen sollen die Fluggesellschaften motiviert werden, ihre Flüge besser zu planen. Ob das funktioniert, wird der Flughafen Zürich nach zwei Jahren in einer Analyse feststellen und allenfalls weitere Anpassungen vornehmen.

Untenstehend drei Beispiele um die Erhöhungen zu veranschaulichen:

Der Start einer verspäteten Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft nebst den ordentlichen Lärmgebühren von CHF 400 einen Nachtzuschlag von CHF 800 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 3000. Flüge nach 23.00 Uhr werden von dieser Erhöhung um CHF 2200 in keinem Fall entlastet.

Der Start einer Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachtzuschlag von CHF 400 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 1500. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von CHF 1100 im Folgejahr rückvergütet.

Der Start eines Airbus A320 (Lärmklasse 4) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachzuschlag von CHF 100 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 400. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von CHF 300 im Folgejahr rückvergütet.

Die Einnahmen durch die Gebühren werden dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben und dürfen nur zweckgebunden für Kosten, die im Zusammenhang mit Fluglärm entstehen, verwendet werden.

Weitere Informationen zu den neuen Gebühren und den verschiedenen Lärmkategorien finden Sie hier.

(NWI)