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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt entzieht der Dübendorfer Ju-Air die Gehnemigung für kommerzielle Passagierflüge. Bild: Ju-Air

Ju-Air: BAZL verbietet kommerzielle Passagierflüge

Unter technischen und betrieblichen Auflagen darf die Ju-Air aber weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten.

Schon am 20. November 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen, nachdem am 4. August 2018 am Piz Segnas eine Ju-Air mit 20 Menschen an Bord abstürzte.

Heute hat das BAZL bekanntgegeben, dass die Ju-Air nicht mehr kommerziell fliegen darf. Das Bundesamt entzieht dem Verein mit seinen historischen Maschinen die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge.

Indes kann die Ju-Air weiterhin Passagierflüge für seine Vereinsmitglieder im privaten Rahmen anbieten. Damit soll der Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge ermöglicht werden, teilt das BAZL mit.

Vorerst müssen die zwei in Dübendorf stationierten Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 aber am Boden bleiben. Diverse vom BAZL geforderte Massnahmen seien noch nicht vollständig definiert und umgesetzt. Für den kommerziellen Weiterbetrieb mit Passagieren erfüllen die Oldtimer aber die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Diesen Schluss stützt das Bazl auch mit den Erkenntnissen aus der Untersuchung des Absturzes vom 4. August 2018.

(TN)