Flug

Die Maschinen der Ju-Air bleiben vorläufig am Boden. Bild: Ju-Air

BAZL verbietet Ju-Air-Flüge

Wegen technischen Mängeln entzieht das Bundesamt für Luftfahrt der Ju-Air die Flugerlaubnis.

Per sofort hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ergab schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme.

Diese Mängel konnten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden. Sie stehen aber nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August am Piz Segnas, bei dem 20 Menschen ihr Leben verloren. Die technischen Untersuchungen bei der SUST sind noch nicht abgeschlossen.

Schon vor dem Zwischenbericht der SUST hatte das BAZL die Ju-Air angewiesen, dass bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens forderte das BAZL, dass die Flugzeuge der Ju-Air ein GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens müssen die Passagiere während des Fluges angeschnallt bleiben.

(TN)