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Der Flughafen Genf erhält erstmals einen generellen Rahmen für den Betrieb. Bild: pilot_micha on Visual hunt / CC BY-NC

Der Bundesrat macht vorwärts in Sachen Flughafen-Planung

Heute morgen wurden gleich vier SIL-Objektblätter - ob neu oder angepasst - genehmigt. Das schafft für die betreffenden Schweizer Flughäfen, darunter Genf und Bern, eine verbesserte Planungssicherheit.

An seiner Sitzung vom 14. November 2018 hat der Bundesrat das für den Flughafen Genf massgebende Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit erhält der Genfer Flughafen erstmals einen generellen Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur bis zum Jahr 2030. Dank eines neuen Mechanismus legt das Objektblatt auch Zielwerte für die Senkung der Lärmbelastung fest.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Als solches legt er die strategische Ausrichtung fest und bekräftigt die nationale Bedeutung des Flughafens Genf innerhalb des Gesamtverkehrssystems und für die internationale Anbindung der Schweiz. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf enthält verbindliche Aussagen namentlich zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Perimeter und zur Ausstattung des Flughafens, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz.

Das Objektblatt ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone sowie der Flughafenbetreiberin und berücksichtigt gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Komponenten. Die Festlegungen widerspiegeln die Suche nach einem Gleichgewicht zwischen dem Wunsch nach einem leistungsfähigen Flughafen und dem Erfordernis, die Belastungen für Bevölkerung und Umwelt zu begrenzen

Genf muss die wachsende Nachfrage bewältigen können

2017 zählte der Flughafen Genf 191'000 Flugbewegungen und 17,3 Millionen Passagiere. Bis 2030 dürfte der Luftverkehr am Flughafen Genf auf 236'000 Flugbewegungen und 25 Millionen Passagiere pro Jahr zunehmen.

Gemäss dem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz muss der Flughafen Genf diese wachsende Nachfrage bewältigen können. Vor diesem Hintergrund legt das Objektblatt einen neuen Mechanismus fest, indem ein langfristiges Reduktionsziel bezüglich der Lärmbelastung definiert wird. Der Mechanismus enthält zwei Lärmbelastungskurven, welche die Ausdehnung des Gebiets festlegen, das dem Fluglärm ausgesetzt ist. Die erste Kurve, die ab sofort für die zuständigen Behörden und die Flughafenbetreiberin gilt, legt die maximale Zunahme des Luftverkehrslärms fest. Die zweite Kurve mit tieferen Werten gibt die Zielwerte für die langfristige Lärmreduktion wieder. Dieses Reduktionsziel soll durch die schrittweise Erneuerung der Luftfahrzeugflotte, welche den Flughafen anfliegt, sowie durch die zu ergreifenden Massnahmen zur Verminderung von Verspätungen erreicht werden. Letztere betreffen insbesondere Abflüge, die für den Tag geplant sind und auf einen Zeitpunkt nach 22 Uhr verschoben werden.

Auch Bern-Belp, Beromünster und Wangen SZ erhalten neue oder angepasste SIL-Objektblätter

An derselben heutgien Sitzung hat der Bundesrat überdies drei weitere Objektblätter des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschiedet. Die Anpassung des Objektblattes Bern-Belp geht auf die Integration der militärischen Nutzung zurück. So wurde bei der Überarbeitung der Objektblätter der Militärflugplätze im Sachplan Militär (SPM) festgestellt, dass die militärische Nutzung (Basis des Lufttransportdienstes des Bundes) des Regionalflugplatzes Bern-Belp bislang nicht im Objektblatt erwähnt war.

Neu ist das Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen: Bei Wangen am Zürichsee gibt es den einzigen Wasserflugplatz der Schweiz.  Er war zwar als Standort bislang im SIL enthalten, allerdings ohne Objektblatt. Im neuen Objektblatt werden daher der Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung sowie die Rahmenbedingungen zum Betrieb festgelegt. Zudem werden darin die Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufgezeigt. Die für den SIL nötigen Verfahrensschritte konnten innert zweier Jahre abgeschlossen werden, inklusive Mitwirkung der Bevölkerung.

Die Fortschreibung des bestehenden Objektblattes für den Flugplatz Luzern-Beromünster ist auf die Anpassung des Katasters mit bewilligungspflichtigen Luftfahrthindernissen in Flugplatznähe (Antennen, Stromleitungen, Seilbahnen u.a.) zurückzuführen. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit weiterhin ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

(TN)