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Zur Debatte stand eine Abgabe zwischen 12 und 50 Franken, je nach Flugdistanz und Anzahl der beförderten Passagiere. Bild: Pixabay

Keine CO2-Abgabe für Flugtickets ab Schweizer Flughäfen

Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat sich bei der Beratung des CO2-Gesetzes mit knapper Mehrheit gegen neue Gebühren ausgesprochen. Befürchtet wurde vor allem eine Abwanderung Schweizer Passagiere zu ausländischen Flughäfen.

Auf Flugtickets ab Schweizer Flughäfen soll keine CO2-Abgabe erhoben werden. Zu diesem Entscheid kam die Umweltkommission des Nationalrates (Urek), welche sich bei der Beratung des CO2-Gesetzes mit 13 zu 12 Stimmen dagegen ausgesprochen hat.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Umweltabgabe die Branche vor Probleme stellen würde. Vor allem deshalb, weil Schweizer Passagiere auf Flughäfen im Ausland ausweichen könnten. Die Befürworter der Abgabe teilen diese Befürchtung nicht. Die meisten Nachbarländer würden bereits Flugticketabgaben erheben, argumentieren sie.

Entscheiden wird letztlich der Nationalrat. Zur Debatte steht eine Abgabe zwischen 12 und 50 Franken, je nach Flugdistanz und Anzahl der beförderten Passagiere. Die Vorlage des Bundesrates sieht jedoch keine Flugticketabgabe vor. Am Ursprung der ganzen Abstimmung stand ein anfangs Oktober 2018 eingereichter Antrag von CVP-Politiker Stefan Müller-Altermatt, wie travelnews.ch berichtete.

Weiter diskutiert wurden zudem Emissionsvorschriften für neue Autos. Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen höheren Anteil der Emissionen aus Treibstoffen kompensieren müssen – bis zu 90 Prozent bis 2030. Zudem soll die CO2-Abgabe auf Brennstoff erhöht werden.

Klimaabkommen von Paris

Über andere Punkte hatte die Kommission schon an früheren Sitzungen entschieden. Mit den Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen. Dem Ziel stimmte die Urek zu: Die Schweiz soll die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken.

Auch beim Anteil der Reduktion im Inland folgte die Nationalratskommission dem Bundesrat. Demnach soll die Reduktion zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Allerdings entschied sich die Kommission mit nur einer Stimme Unterschied dafür, überhaupt eine Inlandquote im CO2-Gesetz aufzuführen. In der Gesamtabstimmung hiess die Urek die Vorlage mit 16 zu 8 Stimmen gut. Das revidierte CO2-Gesetz ist nun bereit für die Beratungen im Nationalrat.

(TN)