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Die Luftfahrtbranche hofft, dass sich Grossbritannien und EU doch noch bis Mitte Dezember auf einen geregelten Brexit einigen. Bild: Pixabay.

Airlines wappnen sich für harten Brexit

Ein harter Brexit wird immer wahrscheinlicher – und bedroht nicht nur den Flugverkehr zwischen Grossbritannien und dem Rest der EU. Schlimmstenfalls könnte ein Teil des Flugverkehrs in Europa Ende März sogar einige Tage stillstehen.

Falls es zu einem ungeregelten Brexit kommt, würde Grossbritannien am 29. März 2019 aus der EU und dem gemeinsamen Flugmarkt ausscheiden. Britische Fluggesellschaften könnten ihr Recht verlieren, etwa von London nach Frankfurt oder Mallorca zu fliegen. Flüge innerhalb der EU wären für sie passé. Ausser, der Politik gelingt noch eine Übergangsregelung. Schliesslich müssten auch Flüge von EU-Fluglinien nach Grossbritannien neu geregelt werden.

Fluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet und British Airways, aber auch deutsche Ferienflieger wie Tuifly und Condor rüsten sich, damit ihre Maschinen Ende März nicht am Boden bleiben müssen. «Wir müssen uns in einer Situation politischer Unsicherheit auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten», sagt der Chef der Thomas Cook Airlines, Christoph Debus.

Für Verkehrsrechte von Fluglinien ist nicht nur entscheidend, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat – sondern auch, wem sie gehört. So müssen EU-Fluglinien zu mehr als 50 Prozent Eigentümern aus der Europäischen Union gehören. Ein Brexit könnte daher auch deutsche Fluggesellschaften treffen. So gehört der Ferienflieger Condor zu 100 Prozent dem britischen Reiseveranstalter Thomas Cook, der hierzulande vor allem mit seiner Marke Neckermann Reisen bekannt ist. Und an Thomas Cook halten britische Aktionäre die Mehrheit.

Condor und TUIfly stellen sich die Eigentümer-Frage

Der Konzern hat daher Pläne in der Schublade, um seine Fluggesellschaften für den Fall eines harten Brexits zu wappnen. «Ich glaube, dass unsere Lösung auch bei einem unkontrollierten Brexit hält», sagt Spartenchef Debus. Es gebe aber keine rechtsverbindliche Sicherheit. In der Branche gilt als denkbar, dass ein Konzern die Mehrheit an seinen Flugtöchtern abgibt. So hatten Lufthansa und andere Airlines rechtliche Hürden bei ausländischen Töchtern bereits früher durch Einrichtung von Stiftungen überwunden.

Beim Reisekonzern TUI gestaltet sich die Eigentumsfrage noch komplizierter. Nach bisherigem Stand wären nach einem Brexit die EU-Aktionäre bei TUI in der Minderheit – und die Flugrechte der britischen TUI Airlines und der deutschen TUIfly in Gefahr. «Wenn man nicht weiss, was passieren wird, bereitet man sich auf alles vor», versuchte TUI-Chef Fritz Joussen Aktionäre und Gäste zu beruhigen.

Mancher schlägt allerdings lautere Töne an. So drohte Ryanair-Chef Michael O'Leary seinen Aktionären aus Grossbritannien damit, ihre Stimmrechte bei einem harten Brexit zu beschneiden. Dadurch könnte Ryanair – so die Hoffnung in Dublin – weiterhin als EU-Airline gelten. In der Branche wird dies aber bezweifelt. Denn die Frage, wer eine Airline kontrolliere, löse nicht die Frage der Eigentümerschaft.

Airlines suchen Schlupflöcher

Der Billigflieger Easyjet hat derweil eine Tochtergesellschaft in Wien gegründet, die ihm die europäischen Flugrechte sichern soll. Easyjet sitzt in Grossbritannien, gehört aber zu rund einem Drittel ihrem Mitgründer, dem Unternehmer Stelios Haji-Ioannou und seiner griechisch-zypriotischen Familie. Ob dies dem Billigflieger am Ende hilft, weiterhin als EU-Airline zu gelten?

Die Zeit für eine Klärung wird knapp. Seit die Briten 2016 für den Brexit gestimmt haben, fordern Fluggesellschaften von der Regierung in London und der EU-Kommission Planungssicherheit. Experten schliessen nicht aus, dass im dümmsten Fall ab Ende März ein Teil des Flugverkehrs in Europa für einige Tage stillsteht. Für den Hamburger Luftfahrt-Berater Gerald Wissel von Airborne Consulting ein schlimmes Szenario: «Es wäre Wahnsinn, wenn es keine Flüge mehr zwischen der EU und Grossbritannien gäbe.»

Die Luftfahrtbranche hofft, dass sich Grossbritannien und EU doch noch bis Mitte Dezember auf einen geregelten Brexit einigen. Dann blieben zwei Jahre mehr, um ein Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien auszuarbeiten. Branchenexperte Wissel rechnet fest damit, dass es zumindest für die Luftfahrt noch eine Übergangslösung bis 2020 geben wird – ganz im Sinne der «Open Sky»-Regeln: «Dann könnten Fluggesellschaften aus der EU und Grossbritannien weiter fliegen wie bisher.»

(nau.ch)