Flug
EU soll im Kampf gegen den Terrorismus künftig Fluggastdaten sammeln dürfen
Die Innenminister der Europäischen Union haben sich vergangenen Freitag in Brüssel geeinigt, dass Fluggastdaten künftig sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Danach sollen die Daten verschlüsselt gespeichert und auf Antrag der Behörden eines EU-Landes während fünf Jahren abgerufen werden können. Diesem Vorhaben muss nun noch das Europaparlament zustimmen.
Dabei sollen Passagierdaten von allen europäischen Linien- und Charterflügen, die in Länder der EU fliegen oder sie verlassen, erfasst werden. Festgehalten werden Namen, Reisedaten sowie Kreditkartennummern, Informationen zum Gepäck und Kontaktdetails. Damit sollen EU-Behörden Bewegungen mutmasslicher Extremisten verfolgen und eine allfällige Gefährdung rasch erkennen können. Die Registrierung der Passagierdaten auf Flügen zwischen EU-Ländern soll freiwillig bleiben.
Die EU diskutiert schon seit rund fünf Jahren über den sogenannte Passenger Name Record (PNR). Giovanni Buttarelli, der Datenschutzbeauftragte der EU, hatte den PNR immer wieder kritisiert. Es gebe keine Notwendigkeit, massive Mengen persönlicher Informationen über Millionen Reisende zu speichern.
Die Terroranschläge von Paris und die entsprechende Forderung des französischen Innenministers Bernard Cazeneuve heizten die Diskussion offenbar neu an. Bereits nach dem Anschlag auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo gab das Euroaparlament seinen Widerstand mehrheitlich auf. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass das Europaparlament das Abkommen gutheissen wird.