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Die SBB-Transportpolizei setzt seit einem Jahr Bodycams ein – mit messbarem Erfolg bei der Deeskalation von Konflikten. Bild: SBB

Weniger Übergriffe dank Bodycams bei der SBB-Transportpolizei

Rund ein Jahr nach der Einführung der Bodycams zieht die SBB eine positive Bilanz: Die Zahl der Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten ist deutlich gesunken. In fast der Hälfte der Fälle reichte bereits die Ankündigung einer Aufnahme, um Konflikte zu entschärfen.

Bodycams haben sich nach Einschätzung der SBB als sinnvolles Einsatzmittel zur Entschärfung von Konflikten und zur Beweissicherung bewährt. Dies ist das Fazit nach einem guten Jahr des landesweiten Einsatzes der Kameras an den Uniformwesten der Transportpolizei.

So ging die Zahl der Tätlichkeiten gegen Polizisten und Polizistinnen im Vergleich zur Vorjahresperiode um elf Prozent zurück. Bei fast der Hälfte der angehaltenen Personen konnte durch das Ankündigen einer Aufnahme eine Entschärfung des Konfliktes erreicht werden, wie es in einer Mitteilung der SBB vom Montag heisst.

Aktiviert wurden Bodycams seit September vergangenen Jahres 687 Mal. In 202 Fällen dienten die Aufnahmen als Beweismittel, und 485 Mal wurden Aufnahmen frühzeitig gestoppt, weil sich die Situation nach Auslösung der Bodycam beruhigte.

Stark eingeschränkter Zugriff auf die Aufnahmen

Die Bodycams dienen nach Angaben der SBB der Abschreckung von potenziellen Täterinnen und Tätern, der Deeskalation von Konflikten und, wenn nötig, der Aufzeichnung zur Beweissicherung.

Die Polizistinnen und Polizisten kündigen laut SBB die Aktivierung der Bodycam jeweils mündlich an, sofern es die Situation erlaubt. Bei Aktivierung blinken demnach die drei Front-LED rot und ein Signalton ertönt. Auch die zu kontrollierende Person könne die Aktivierung der Bodycam verlangen.

Die aufgezeichneten Videodaten werden auf Servern der SBB in der Schweiz gesichert. Zugriff auf diese Aufnahmen haben ausschliesslich spezialisierte Fachkräfte der Transportpolizei zu Beweiszwecken.

Eine manuelle Bearbeitung oder Löschung der Aufnahmen sei nicht möglich. Nach 100 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht, sofern keine Editionsverfügung der Strafuntersuchungsbehörde zur Herausgabe der Daten vorliegt. Jede Löschung werde dokumentiert.

(TN)